Arbeitsamt zahlt kein Geld

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Göppingen - Anton Jäck (Name geändert) ist verzweifelt. Die beiden ersten Wochen im Oktober läuft er von Pontius zu Pilatus und wieder zurück, doch keiner hilft ihm. In diesem Fall ist Pontius die Agentur für Arbeit und Pilatus die AOK-Neckar-Fils. Und Anton Jäck bekommt weder Arbeitslosen- noch Krankengeld.

„Das ist ein sehr spezieller Fall“, attestieren sowohl Alwin Gschwendtner von der AOK als auch Hans-Jürgen Wüst von der Agentur für Arbeit später. Anton Jäck ist in eine kuriose Geschichte um gesetzliche Vorgaben, ein Wochenende, das auf einen Quartalswechsel fällt, und unklare Zuständigkeiten geraten. Immerhin: die Geschichte hat ein glückliches Ende.

Der Arzt bestellt Patient einen Tag zu spät ein

Angefangen hat alles damit, dass Anton Jäck die Arbeitsstelle zum 30. September gekündigt worden war. Das hat er auch rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Dann konnte er im September jedoch nicht mehr arbeiten, die Folge einer Bandscheibenoperation im vergangenen Januar. Jäck ging zum Arzt, und dieser schrieb ihn krank. Erst für zehn Tage, dann erneut bis zum 30. September. „Da war Quartalswechsel und ein Sonntag. Der Arzt hat zu mir gesagt, ich soll am Montag wieder kommen, wenn es nicht besser geworden ist“, erzählt der 41-Jährige. So war es dann auch. Jäck blieb arbeitsunfähig. Der Arzt stellte ihm eine Folgebescheinigung aus. Damit ging er zur Agentur für Arbeit. Im Nachhinein, so weiß er heute, hätte er es umgekehrt machen müssen, erst zur Agentur, dann zum Arzt.

Nicht arbeitsfähig = nicht vermittelbar

Die Agentur für Arbeit erklärte sich nämlich prompt für nicht zuständig. Er sei ja nicht arbeitsfähig und daher auch nicht vermittelbar. Er solle sich an seine Krankenkasse wenden. Da er schon seit Wochen krankgeschrieben sei, müsse diese das Krankengeld fortzahlen. So machte er sich also auf den Weg zur AOK. Dort wiederum lehnte man ab. Die Begründung: Er sei nur bis zum 30. September sozialversicherungspflichtig beschäftigt und daher nur bis dahin bei der AOK versichert gewesen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stamme aber vom 1. Oktober. Man bedaure das sehr, könne jedoch auf Grund der Gesetzgebung leider nicht helfen; also kein Krankengeld zahlen.

„Mir wurde am Telefon nur gesagt, dass man mich gerne für die Zukunft freiwillig versichern werde, und dass mein Arzt die Sache verbockt hätte“, so Jäck.

Erst Hilfe bewilligt, dann zurückgenommen

Einigermaßen ratlos wandte er sich wieder an die Agentur für Arbeit. Dort sei ihm geraten worden, er solle doch die Krankschreibung vergessen und sich gesund melden. Das tat er dann auch. Daraufhin wurde ihm Arbeitslosengeld beiwilligt, allerdings nur vorläufig. Fünf Tage später kam statt Geld ein Schreiben, das die Bewilligung wieder einkassierte – mit derselben Begründung. Diesmal sei ihm gesagt worden, er solle doch eine Mahnwache vor der AOK abhalten, Widerspruch einlegen und den Petitionsausschuss im Landtag anrufen oder die Sache öffentlich machen, was Anton Jäck dann auch tat.

Gesetz ist Gesetz, bedauert die AOK und ist fein raus

Nun scheint sich alles in Wohlgefallen aufzulösen. Von abweisenden Schreiben will Alwin Gschwendtner von der AOK, dort zuständig für das Krankengeld, nichts wissen. „Wir haben uns um den Fall gekümmert“, betont er. Nicht nur schriftlich, sondern auch telefonisch habe man Jäck beraten. Natürlich bestehe kein Versicherungsschutz mehr für Anton Jäck. Immerhin klaffe eine Lücke zwischen dem 30. September und dem Zeitpunkt, an dem er am 1. Oktober wieder zum Arzt gegangen sei. „Wir werden auch vom Sozialministerium geprüft, und dort wäre sicher beanstandet worden, wenn wir dennoch gezahlt hätten“, so Gschwendtner.

Andererseits gebe es auch den sogenannten „Anspruch auf Leistungen im Nachgang“. Wenn nach dem Jobende keine Krankenversicherung mehr besteht, muss demnach die Kasse, bei der man zuletzt versichert war, noch einen Monat länger einspringen. Trotz einer Kündigung. Danach werde man pflichtversichert; wieder bei derselben Kasse. „Herr Jäck hätte also im Zweifel im Nachgang von uns zumindest bis Ende Oktober noch Krankengeld bekommen“, erklärt Gschwendtner.

Agentur für Arbeit erbarmt sich

In Jäcks Fall ist die AOK fein raus. Statt der Gesundheitskasse hat die Agentur für Arbeit nun die Kosten übernommen. „Wir mussten die Ablehnung der ersten Bewilligung zurücknehmen“, sagt Hans-Joachim Wüst, der dort zuständige Teamleiter.

„Also, ich kapiere nichts mehr“, kommentiert Anton Jäck sein Glück.

Die Begründung klingt für ihn abenteuerlich und sehr nach Kulanzentscheidung. Wüst zitiert dafür diverse Paragrafen der Sozialgesetzgebung. Der Tenor: eigentlich dürfte Jäck kein Arbeitslosengeld bekommen. Nur wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, hat Anspruch auf Stütze. Die erste Bewilligung sei „wie auch immer“ irrtümlich erfolgt. Und nun beruft sich Wüst auf die Paragrafen 45 und 48 des Sozialgesetzbuchs X. Diese regeln, wann ein Verwaltungsakt wie die Bewilligung von Arbeitslosengeld zurückgenommen werden kan

Die sachbearbeiterin handelt hier eindeutig nicht nach dem pflichtgemäßen Ermessen. Wenn der Antrag komplett ist, kannst du ihn abgeben. Mach dir Kopien und werf ihn einfach in den Briefkasten. Den Termin für das Vermittlungsgespräch kann sie dir natürlich auf einen späteren Termin legen. Sonst kommst du in 3 Wochen und sie ist krank oder im Urlaub. Die Arbeitsagentur kann auch von sich aus Druck auf den Arbeitgeber ausüben, damit er seiner Pflicht nachkommt, das Formular umgehend zurück zu reichen.

Du kannst da wohl leider nicht viel machen, weil du dich leider nur Arbeitssuchend gemeldet hast. Wie du im ersten Satz geschrieben hast, leider wird dies nicht mit der Arbeitslosmeldung gleichgesetzt. Du hättest einfach am 28.06.2011 nochmal hingehen und Hallo sagen sollen. Leider warst du aber wohl erst am 18.07.2011 dort deswegen konntest du erst dann arbeitslos gemeldet werden. Und es wird erst ab dem Datum gezahlt. Wenn du große Geldschwierigkeiten hast kannst du, wenn du deinen ALG I Bescheid bekommst am gleichen Tag noch zum Job-Center und Aufstockend ALG II beantragen. Außerdem kannst du versuchen in dringenden Notfällen eine Barauszahlung zu bekommen, also das du dein Arbeitslosgeld schon vorläufig ausgezahlt bekommst. Das Geld für einen Anwalt kannst du dir sparen, wenn du klagen willst, weil du wirklich schlechte Chancen hast. Viel Glück

sruehl01 
Fragesteller
 22.07.2011, 09:17

Das sehe ich ja auch ein, jedoch liegt der Fehler ja wohl bei der Dame bei der ich mich arbeitssuchend gemeldet habe. Sie sagte mir nämlich auf meine Frage hin, dass ich mich erst arbeitslos melden kann wenn alle Unterlagen zurück sind. Ich sagte ihr auch, dass meine Prüfung am 27.06.2011 ist. Sie sagte mir, dass sie das vermerkt hat und zur Kentniss nimmt, dass ich ab 28.06.2011 arbeitslos bin. Nur leider findet diesen Eintrag komischer Weise keiner im Computer. Ich soll jetzt für einen Fehler der Mitarbeiterin da stehen? Das ist doch lächerlich, was kann ich dafür wenn die Ihre eigenen Abläufe nicht richtig kennen.