Arbeitgeber hat meine Beiträge nicht gezahlt, Kein ALG 1!
Hallo Leute,
wie ich heute erfahren musste, hat mein ehemaliger Arbeitgeber (ein Sicherheitsdienst) meine Beiträge nicht bezahlt. Ich bin leider mitte letzten Monats Arbeitslos geworden und habe mich bei Agentur für Arbeit gemeldet. Von den gearbeiten Tagen in den letzten beiden Jahren, sah alles gut aus.
Doch dann der schock heute, nachdem ich vergeblich die Arbeitsbescheinungen angefordert habe und diese nicht von meinem Arbeitgeber bearbeitet worden sind, bin ich heute trotzdem einfach mal zum Arbeitsamt. Die sagten mir, es würde sonst auch ein "Versicherungsverlauf" ausreichen, wo drauf steht, das er die Beiträge gezahlt hat. Ich also zur Krankenkasse und siehe da...er hat rein gar nichts gezahlt.
Nun musste ich heute Hartz 4 beantragen, weil er ja keine Beiträge gezahlt hat. Was soll ich nun tun? ALG 2 würde mir finanziell sowas von das Genick jetzt brechen und ich habe die letzen 9 Monate wirklich gut verdient gehabt. Ist das rechtens? Muss ich nun wirklich das alles einfach so hinnehmen, weil der nicht gezahlt hat? Das kann doch nicht legal sein. Kann ich Ihn verklagen auf Schadenersatz oder sonstiges? Vielleicht ist ja gerade ein Anwalt online, der sich damit auskennt...ich bin wirklich ratlos gerade.
Vielen Dank im voraus
8 Antworten
Hallo,
am besten folgende Punkte abarbeiten:
die Krankenkasse schriftlich informieren, in welchem Zeitraum man bei diesem Arbeitgeber mehr als 450 Euro monatlich verdient hat.
die Agentur schriftlich informieren, in welchem Zeitraum man bei diesem Arbeitgeber mehr als 450 Euro monatlich verdient hat.
ggf. Polizei/Staatsanwaltschaft wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen informieren
ggf. den Zoll wegen der Schwarzarbeit informieren:
beim Arbeitsgericht wegen der Heraiusgabe der Gehaltsabrechnunen beraten lassen
Gewerkschaft und/oder Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
Namen und Adressen von Kollegen notieren! Mit den Ex-Kollegen in Kontakt bleiben.
Bei Briefen immer sicherstellen, dass man den Zugang beweisen kann (z.B. Eingangsstempel auf einer Kopie geben lassen).
Am besten sehr beeilen (solche Firmen verschwinden oft ganz schnell spurlos!)!
Viel Erfolg!
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Ich bin neugierig: Wie ist es letztendlich ausgegangen?
Ich hab grad mal gegoogelt.
Für Wachdienste ist Ver.di die Gewerkschaft. Such eine Geschäftsstelle in deiner Nähe ruf dort an und frag nach wie du vorgehen sollst.
Für Mitglieder stellen sie einen Rechtsanwalt, wieweit sie Nichtmitglieder beraten weiß ich nicht und hängt auch von der Person ab, die du ans Telefon bekommst.
Möglich, dass du auch Anspruch auf einen Beratungsschein hast. Da zahlst du 20 Euro und kannst damit zum Anwalt gehen. Mach dich vorher schon schlau welcher gut ist in Arbeitsrecht und frag an, ob sie auch auf Schein arbeiten.
verklagen ?
geh zur Staatsanwaltschaft schneller als wie mit sowas (Sozialversicherung nicht zahlen) kann man als AG mit nichts belangt werden
Und hier:
Keine Nachteile für die Arbeitnehmer
Werden die Beitragsanteile durch den Arbeitgeber nicht abgeführt, hat das für die betroffenen Arbeitnehmer keine Auswirkungen. Der Versicherungsschutz bleibt zu allen Versicherungszweigen bestehen, solange die Beschäftigung gegen Entgelt fortbesteht. Auch dabei gilt: Es genügt, wenn der rechtmäßige Anspruch auf das Entgelt besteht, die tatsächliche Zahlung ist nicht relevant. Ob der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle seinen Beitragsabführungspflichten nachkommt oder nicht, ist dabei unerheblich.Du warst doch aber zwei Jahre dort beschäftigt, oder? Dann müsstest Du doch am Ende des Jahres einen Nachweis zur Sozialversicherung erhalten haben. Oder hast Du den auch nicht?
Ich würde in jedem Fall einen Anwalt kontaktieren, der Deinen AG wenigstens zur Rausgabe der Arbeitsbescheinigungen zwingt.
Würde ich auch so machen. Oder nochmal selbst beim EX- Chef vorsprechen, der ist ja dreist! Die Versicherungsleistungen bei einem sozialversicherungspflichtigen Job abzuführen ist Pflicht. Die Arbeitsbescheinigung muß eigentlich auch ausgefüllt werden. Dass die das bei der Arbeitsagentur nicht geblickt haben...
Die Pflicht zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung ergibt sich aus § 312 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Danach obliegt dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Erteilung einer Arbeitsbescheinigung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
Nein, ich war dort von April bis ende August beschäftigt.Ab Juni war alles nur noch streiterei, wo es dann zum Arbeitsgericht gekommen ist und ich gewonnen habe. Trotz des Titels gegen die haben die nicht gezahlt, so , das ich sie habe pfänden lassen. Arbeitszeugnis + Gehaltsabrechnungen laufe ich heute noch hinterher und warum das so ist, habe ich ja heute erfahren...die haben keine Beträge gezahlt und ich muss nun darunter leiden. Beim AlG 1 wird das so berechnet, das wenn man keine volle 12 Monate gearbeitet hat, werden die letzten 2 jahre genommen...und jetzt dadurch, das die, die Beiträge nicht gezahlt haben, fehlen mir 5 Monate. (die ich im Sicherheitsdienst gearbeitet habe)
Schau Dir die Antwort von Kometenstaub an - die dürfte einen Teil Deiner Sorgen erheblich mindern!
Im Überigen kannst Du Deine früheren Arbeitgeber strafrechtlich belangen: Die Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben ist ein Straftatbestand, der je nach Schwere auch mit Freiheitsstrage geahndet werden kann!
Bei der Agentur für Arbeit ggf. einen Vorschuss auf das Alg beantragen!