Arbeitsamt Wohnungsbesichtigung?
hallo, eine freundin soll in den nächsten tagen besuch von außendienstlern bekommen um ihre wohnung zu besichtigen, nachdem sie arbeitslosengeld beantragt hat. etz fragen wir uns warum das amt die wohnung besichtigen will und wie des abläuft? laufen die durch ihre wohnung und vermessen alles oder wollen die nur kurz alle räume sehen? weiß einer von euch des evtl.? oder hatte jemand schon diesen besuch? vielen dank etz schon für die antworten :)
4 Antworten
Das Arbeitsamt kommt nicht, sondern vermutlich ein Außendienstmitarbeiter des Sozialleistungsträgers.
Ein solcher Besuch kann verschiedene Gründe haben.
Einer wurde bereits seitens Findelkind98 benannt. Scheinwohnung, wäre auch noch eine Möglichkeit etc.
Wie das abläuft?
Hier findest du dazu alles; http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-6---20.08.2010.pdf
Deine Freundin soll sich auf jeden Fall eine Zweitschrift fertigen lassen.
danke Lischen1308, für den "Stern"
Ich bin mir nicht sicher, hatte das auch noch nie, aber eine Freundin von mir hat mal beim Arbeitsamt gearbeitet. Hat deine Freundin vielleicht eine Zusatzleistung beantragt oder besteht der Verdacht, dass sie angegeben hat allein zu leben, aber das Amt denkt, sie würde nicht allein leben? Dann schicken sie gern mal einen Mitarbeiter, der in die Schränke guckt, ob sich da Herrenbekleidung finden läßt oder der sich die Wertsachen ansieht, um besser einschätzen zu können, ob das Beantragte gerechtfertigt ist.
Ja, soweit ich weiß dürfen die in die Schränke schauen. Kann sein, dass das Amt da irgendeinen Verdacht hegt. Nur so kommen die sicher nicht vorbei. Das ist eine Kontrolle, ob ihre Angaben stimmen, nehme ich stark an.
das wäre z.B. auch ein Aspekt, dass hier ein mißtrauischer Sachbearbeitung denkt, aha die wohnt im gleichen Haus wie Muttern - die hat bestimmt keine eigene Küche oder wer weis was.
ja sie hat keine eigene küche des stimmt im moment kocht sie mit einer elektroplatte weil sie sich keine küche leisten kann.. aber in den kleiderschrank schauen lassen find ich echt ein bisschen krass ich mein da sind ja ihre privaten dinge drin die selbst das amt nichts angehen O.o
Er/sie wird sicher nicht alles rausräumen oder in ihren Sachen rumwühlen, aber er hat schon das Recht mal einen Blick reinzuwerfen. Er hätte z.B. auch das Recht in den Keller oder auf einen Dachboden zu schauen.
naja bei dem link den helmutgerke hier gepostet hat steht drin dass sie nicht in den schrank sehen dürfen bzw zu fragen haben und meine freundin darf dann entscheiden und wenn sie nein sagt müssen sie des akzeptieren... ich mein so ein kleiderschrank hat ja auch eig nix mit ihrer wohnsituation zu tun ich denke da bezieht sich des wirklich auf die küche^^
Die Arbeitsagentur interessiert sich nicht für die Wohnverhältnisse ihrer "Kunden". Es kann sich also nur um das JobCenter und AlG 2 handeln. Man will ganz allgemein sehen, ob die Angaben stimmen. Wenn das Amt die Mietkosten übernimmt, will man natürlich wissen, ob der/die Antragsteller dort alleine leben. Es s oll ja auch Fälle geben, dass der Antragsteller dort berhaupt nicht wohnt und nur das Geld kassieren will.
Die wollen wissen, ob sie alleine wohnt.
was in die schränke schauen? kann man das verweigern? ich mein des is ja schon sehr privat meiner meinung nach O.o nein eigentlich nicht sie wohnt im gleichen haus wie ihre mutter vll deshalb dass das amt da was falsches denkt...