Arbeitsamt will mich glaub ich verarschen, was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Bezug von Leistungen nach dem SGB III ist die persönliche (!) Arbeitslosmeldung zwingende Voraussetzung - anrufen oder E-mail zählt nicht ....

Das Datum der persönlichen Arbeitslosmeldung wird auf dem Antrag auf Leistungen nach dem SGBIII vermerkt (oben - Mitte)

die Antragsabgabe kann später erfolgen, dazu wird in der Regel ein Termin vereinbart

also wichtig ist wann warst du persönlich in Bayern auf dem Amt (kannst du das beweisen?)

Du solltest aber dn Antrag erstmal ausfüllen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass nach Deiner Meinung das Datum der persönlichen Arbeitslosmeldung nicht zutreffend ist.

Erst wenn Du einen Bescheid hast und Du damit nicht einverstanden bist (wegen des Datums des Leistungsbeginns) kannst du Widerspruch einlegen ....

ist der 17.01. zufällig der Tag an dem Du Dich persönlich in Berlin auf der Arbeitsagentur gemeldet hast? Das ist die einzige Erklärung, die für mich Sinn ergeben würde.

Wenn Du in Bayern auf der Arbeitsagentur gesagt hast, Du ziehst zum 01.01. um, melden sie Dich normalerweise zu diesem Zeitpunkt dort ab. Das Arbeitslosengeld läuft erst weiter, wenn Du Dich am neunen Wohnort persönlich wieder arbeitslos meldest. Du hättest also am 02.01. in Berlin aufs Amt müssen.

Die Arbeitsagentur aus Bayern schickt außerdem nicht automatisch Deine Unterlagen nach Berlin. Das muss aus Berlin angefordert werden.

Am besten suchst du dir rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts für Sozialrecht. Das ist im Moment wohl das Sinnvollste was du tun kannst.