Ablehnungsbescheid ALG I - Gründungszuschuss

5 Antworten

Die Ablehnung ist Blödsinn, Alg wird auch für Wochenendtage gezahlt - es gibt auch Leute die Samstags und Sonntags arbeiten. Geh mal hin mit dem Bescheid und lass das direkt vor Ort klären. Wenn das nicht funktioniert bleibt nur der Widerspruch. SO ist es definitiv falsch.

Hab Deine Frage, die Antworten und Deine Kommentare gelesen. - Bitte geh das nächste Mal zum Amt nicht alleine, sondern in Begleitung eines erfahrenen (!!) Beistands, auch Ämterlotse genannt. - Damit hast Du einen Zeugen für das, was dort gesagt wird.

GANZ WICHTIG! Du darfst beim Amt nicht sagen, dass Du einen Zeugen dabei hast, denn Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden, Beistände aber nicht!

Und mach alles schriftlich. Wenn Du zum Beispiel dort etwas besprochen hast, dann bestätige den Inhalt des Gesprächs danach in einem Brief. Wenn den Aussagen in Deinem Brief dann nicht widersprochen wird, gilt das soweit ich weiß (weißt Du vielleicht auch).

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Auch wenn es "nur" um den einen Tag geht, ist das ja doch immens wichtig für Dich.

Lies meine ausführliche Info zum

►Umgang mit Sozialbehörden◄

mit meiner Ergänzung darunter, um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Und lade Dir die dort genannte Information ►Legitmation eines Beistands◄ vom elo-forum runter: ◝

https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt

Weil es bei Dir nicht um Arbeitslosengeld 2 (= ALG 2 = Hartz IV) geht, sondern um ALG 1, trifft nicht alles in meiner Info auf Dich zu - naja, siehst du dann ja.

Das Recht auf Begleitung durch Beistände / Ämterlotsen gilt für das Aufsuchen aller Behörden und behördenähnliche Einrichtungen.

Da hat der "Sachbearbeiter" eben keine Ahnung gehabt. Wahrscheinlich hast du diese Aussage auch nicht schriftlich. Da kannst du dich nur beschweren. Bei dem Ablehnungsbescheid ist ja auch eine Rechtsmittelbelehrung

Tja, da hat Dich wohl einer ganz böse hinters Licht geführt und das vermutlich mit voller Absicht.

Wenn Du das was er Dir sagte nicht schriftlich hast, kannst Du dem garnichts anhaben, leider.

Würde sagen, Gewerbe wieder abmelden und beim Amt neuen Antrag stellen.

Vielen Dank für Deine Antwort. Ja scheint wohl so! Obwohl ich auch schon gelesen habe, dass sich welche für den ersten Maifeiertag arbeitslos gemeldet haben. Das hört sich jedenfalls alles spanisch an. Gewerbe müsst ich nicht mal zwingend abmelden. Eine Berichtigung oder Ummeldung, in der das Datum geändert wird, würde gehen.

Da hast du ein bischen schnell geschossen. Melde dein Gewerbe am besten wieder ab, und lege Widerspruch gegen den Abl. bescheid ein. Warte bis du deinen Alg.1bescheid in Händen hälst.  Solange du mehr als 90 Anspruchstage im Alg.1 hast, kannst du den Antrag immer noch erneuern. Besuche auch ein Gründungsseminar.