Arbeitgeber trägt mich nicht in Schicht-plan ein?
Guten Tag!
Ich arbeite seit 3 Monaten zurzeit in einem Einzelhandel, wo die Umsatzzahlen erheblich gesunken sind, so meine Informationen. Aus diesen Gründen werden die Teilzeitkräfte zuhause gehalten. Bei mir ist ebenfalls das Problem, dass ich nach diesen Monaten noch nicht an der Kasse angelernt wurde und diese Kräfte gebraucht werden. Ich sitze jetzt seit 3 Wochen zuhause und warte verzweifelt auf einen Anruf (ich hab bereits mehrmals nachgefragt/angerufen und Interesse gezeigt). Bis zum 20.01. ist auch keine Aussicht auf Abruf. Ich habe neben meinem Abitur meinen Anteil an der Wohnung zu bezahlen. Bafög ist noch nicht durch. Ich habe die Möglichkeit meine Zeit in Zeichnungen/Grafiken zu stecken und eventuell als Freiberufler zu arbeiten, aber dafür brauche ich erstmal die nötige Reichweite/Kundschaft, was dauern kann. Ich weiß nicht mehr weiter.
Ist das rechtlich eine Basis-Teilzeitkraft einzustellen und die Arbeitsleistung aber fast einen Monat lang nicht abzurufen? Wie soll ich meine Rechnungen bezahlen?
Danke für jeden Rat!
5 Antworten
Wenn Du gemäß Vertrag nur auf Abruf eingestellt wurdest kann der AG so handeln. Wurde jedoch eine feste Wochenstundenzahl vereinbart, dann muss Dich der AG auch bezahlen, wenn er Dich nicht einsetzt - denn Du hältst die Arbeitskraft ja vor.
Wenn du einen Vertrag über eine bestimmte Stundenzahl hast, muss der Betrieb dich auch beschäftigen. Was hast du damit zu tun, dass der Umsatz eingebrochen ist. Das ist das unternehmerische Risiko.
Ohne genaue Vertragsdetails kann dir hier keiner eine genaue Antwort geben.
Aber unverbindlich sei auf Folgendes hingewiesen. Ein Arbeitsvertrag gilt für beide Seiten. Du musst deine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen und der Arbeitgeber muss dich arbeiten lassen. Nimmt der Arbeitgeber deine Arbeitsleistung nicht an, befindet er sich im Annahmeverzug. Diesen hast du nicht zu vertreten und entsprechend muss dir der Arbeitgeber trotzdem die vereinbarte Vergütung leisten. Sind z. B. fix 450 EUR in einem Minijob vereinbart, muss er das zahlen.
Im Übrigen muss auch nochmal betont werden, dass für Mini- und Teilzeitjobs genau die gleichen Gesetze gelten, wie für andere Jobs. Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.....
Darum ging es in der Frage nicht - es war einfach eine Darlegung der Rechtslage. Zudem: Vor dem Arbeitsgericht besteht erstinstanzlich kein Anwaltszwang. Aber: Deinem Rat, dass ein anderer Job besser wäre, ist nichts hinzuzufügen.
or dem Arbeitsgericht besteht erstinstanzlich kein Anwaltszwang
auch wenn kein RA Zwang besteht, ist er ohne RA aufgeschmissen, denn er weiss weder was er einklagen kann, noch auf welcher Grundlage er das kann, noch wie er das angehen soll. War trotzdem ein guter Beitrag :-)
Du wurdest für eine bestimmte Beschäftigungszeit pro Woche eingestellt, zB. 20h.
Für diese Zeit muss dein Arbeitgeber dich dann auch mindestens beschäftigen.
Wie ist es denn in deinem Arbeitsvertrag vereinbart worden?
Zitat: " ... die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10 Stunden (Soll-Arbeitszeit) im Monat."
10h im Monat? Puh, das ist ja unterirdisch. An deiner Stelle würde ich mich weiter bewerben. So wie ich das sehe wirst du auf kurz oder lang in diesem Unternehmen nicht glücklich.
Ich komme auch aus dem Handel und weiß, dass Januar/Februar/bis Mitte März je nach Branche meistens überall eher Flaute ist und die AG ihre Mitarbeiter nur aufs Minimum an Stunden reduzieren müssen. Lediglich 10h pro Monat eingesetzt zu werden habe ich in meiner Laufbahn aber ehrlich gesagt noch nie gesehen und gehört und so ich würde mich an deiner Stelle mal informieren, ob das überhaupt so erlaubt ist. (Gerne korrigieren wenn sich da jemand mit der rechtlichen Situation auskennt)
Wenn 10 Stunden vereinbart sind, dann muss der Betrieb dir auch für 10 Stunden Arbeit geben. Tut er das nicht, ist das nicht dein Problem. Er muss sich an den Vertrag halten und dir den vereinbarten Lohn zahlen, denn du bietest deine Arbeit an und er erfüllt seinen Anteil des Vertrages nicht und befindet sich damit im Annahmeverzug.
Du kannst deinen Lohn gerne einfordern, auch wenn du dann vielleicht eine Kündigung bekommst. Diese wird aber vermutlich erst nach einer Frist wirksam werden können und bis dahin steht dir noch Geld zu.
In der Theorie mag das stimmen, nutzt dem TO in der Praxis nur wenig, denn,
Mein Rat: morgen früh n neuen Job suchen.