Ich kann meine Wohnung nicht alleine bezahlen, da mein Mann gestorben ist, kann ich sofort ausziehen

6 Antworten

Ausziehen können Sie, fristlos kündigen nicht. Sie müssen die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Wenn nur der Partner Mieter war und als Mieter eingetragen, dann mit dem Vermieter reden. 

Mit dem Vermieter sprechen die Situation schildern und um Aufhebung des Mietvertrags bitten, da du es nicht mehr alleine stemmen kannst. Wird jeder verstehen. Aber wie gesagt vorher darüber sprechen und auf jedenfall dann schriftlich kündigen . 

danke werde ich morgen gleich in Angriff nehmen

Es kommt - wie immer - darauf an, was denn genau im (Miet-)Vertrag steht. Wer ist als Mieter eingetragen? Du? Er? Beide? Wenn er Vertragspartner ist und verstirbt, ist der Vertrag damit beendet. Selbst wenn Du "auch" noch mit drin stehst. Ggf. hat sein Erbe die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, sofern er das Erbe annimmt.

Fristlos ausziehen, ja.

Fristlos kündigen, nein. Wo wolltest Du denn von jetzt auf gleich hin?

Jetzt kannst Du frühestens zum 31.07.15 kündigen.

Grundsätzlich berechtigt der Tod eines Partners nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

Da Du leider nichts dazu schreibst ob ihr verheiratet ward oder/und einen gemeinsamen Mietvertrag hattet oder nicht, findest Du Infos unter diesem Link:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tod-des-mieters.html

Beachte auch den Link im Text bezüglich Infos für Lebenspartner.

Verheiratet oder nicht, was spielt das für eine Rolle? Ich wüsste keine. 

@albatros

Zumal bei dem Link jede Möglichkeit auf eine Kündigung zum nächstzulässigen Termin und zur gesetzlichen Kündigungsfrist ingewiesen wird, und das sind wohl 3 Monate...