Gehalt trotz Kündigung in Probezeit?

6 Antworten

Die fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit unwirksam. Es sei denn, du bist noch in der Ausbildung. Dann endet allerdings auch die Gehaltszahlung mit dem Kündigungstermin und du müsstest Krankengeld beantragen

In einem normalen Arbeitsverhältnis gilt in der Probezeit eine Frist von 14 Tagen. Dann müsstest du den November noch voll bezahlt bekommen. Und die Kündigung ist ungültig, wenn sie nicht ersatzweise fristgemäß erklärt wurde.

Und warum lässt Du Dir eine Fristlose gefallen? Auch in der Probezeit sind Fristen einzuhalten. Ist aber jetzt zu spät.

Wenn die Kündigung wegen Krankheit erfolgte ist die Entgeltfortzahlung über den Kündigungstag hinaus zu zahlen.

Wenn gar keine Begründung erfolgte dann geht die KK davon aus das es eben wegen der Krankheit war. Hat der AG eine andere Begründung in die Kündigung geschrieben dann brauch er nicht weiter zu zahlen.

Mit welche Begründen hat er dir den Fristlos gekündigt?

Er muss nur solange zahlen wie du bei ihm beschäftigt bist, also so lange bis die Kündigung wirksam ist.

Nein, nur bis zum Kündigungsdatum