Muss ich einspringen mein Chef droht mir mit fristloser Kündigung?

3 Antworten

Nun sagt mir die Chefin dass wenn ich nicht einspringen Sie mich Fristlos kündigen wird.

Das geht rechtlich nicht.

Wenn ein Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan einmal bekannt gegeben ist, kann er nur in absoluten Notfällen vom AG geändert werden. Wenn ein falscher Dienstplan gemacht wird, ist das nicht Dein Problem. Du hast auch ein Recht auf Freizeitplanung.

Wann sollst Du denn den Nachtdienst antreten? Mal abgesehen von meinen obigen Ausführungen steht im § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz der die "Arbeit auf Abruf" behandelt, dass ein AG einen AN mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informieren muss. Dazu zählt allerdings weder der Tag der Ankündigung, noch der Tag der Arbeitsleistung.

Wird ein AN z.B. an einem Freitag informiert, dass er die Folgewoche am Montag arbeiten muss, kann er dies ablehnen. Der AG kann in diesem Fall den Arbeitseinsatz erst für den Mittwoch planen.

Betriebsrat habt Ihr anscheinend nicht, der muss ja sowohl den Dienstplan als auch evtl. Änderungen genehmigen.

Gegen eine fristlose Kündigung kannst Du klagen. Das muss allerdings innerhalb von drei Wochen nach Erhalt geschehen, sonst ist sie wirksam obwohl sie nicht rechtens wäre.

Gegen eine Kündigung in der Probezeit wirst Du nicht viel ausrichten können, wobei ich bezweifle, dass Deine Chefin so etwas tut.

Meine Vermutung geht eher dahin, dass sie Dich einschüchtern und verunsichern will, damit Du kommst. Wenn es sowieso einen Personalmangel gibt, wird sie einen AN, der ja anscheinend einen guten Job macht, da er schon mal im Betrieb gearbeitet hat, nicht kündigen und schon gar nicht fristlos. Das ist allerdings nur meine persönliche Einschätzung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du schon vergeblich versucht hast, anzugeben das du schon andere Pläne hast, und auch darauf hingewiesen hast, dass es einen Fehler gab, musst du es wohl oder übel. Wie hier schon richtig beantwortet worden ist, kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Allerdings ist das schon ein recht schäbiges Verhalten, mal sofort mit einer Kündigung zu Drohen. Das geht echt gar nicht. Zumal du ja schon vorher dort gearbeitet hast.

Kurzfristig den Dienstplan ändern geht nicht, wenn ich nicht falsch liege sind es vier Tage Vorlaufzeit.

Eine fristlose Kündigung wäre unwirksam und wenn sie es trotzdem macht, dann zum Arbeitsgericht gehen und Kündigungschutzklage aufnehmen lassen.

In erster Instanz geht das ohne Anwalt; vor Allem bei so eindeutigen Sachen.

Aber man kann Dir in der Probezeit ohne Angabe eines Grundes kündigen.

In der Regel mit einer Frist von zwei Wochen.