Arbeiten ohne Arbeitsvertrag (Minijob) rechtlich okay?
Hey,
ich brauche einen Nebenjob und habe mich bei Edeka beworben. Ich wurde angerufen und habe dann 4 Stunden Probegearbeitet (ich stand selbst an der Kasse und ein Kollege neben mir). Dann wurde mir am nächsten Tag telefonisch zugesichert, dass ich den Job bekomme und es ein AV geben wird. Seitdem habe ich jetzt 3x gearbeitet. Diesen Monat werde ich noch 2x arbeiten. Das sind dann 5 Tage, also ca. 300 € die ich verdient habe und auch gerne ausgezahlt hätte diesen Monat! ich muss Miete bezahlen...
Bisher wurde aber nichts weiter vom AV gesagt... Ist das überhaupt rechtens? Außerdem gefällt mir die Arbeit nicht wirklich... an der Kasse muss man wegen der Kassenzählung täglich ca. 30-40 min. länger unbezahlt bleiben. Außerdem wird Mindestlohn gezahlt. Das Arbeitsklima gefällt mir auch nicht.
Da ich eh keinen Vertrag bisher unterschrieben habe (ist das nun rechtens? Der Job ist übrigens befristet auf ca. 3 Monate), will ich mich woanders bewerben. Ich habe eine Stelle gesehen, die mir besser gefällt und die mehr bezahlen.
Wenn die mich nehmen sollten, kann ich dann einfach bei Edeka "kündigen" Ich habe ja eh nichts schriftlich unterschrieben. Aber bekomme ich dann mein Geld für die bisher geleisteten Tage? Ich sollte bisher auch keine IBAN etc. angeben...
1 Antwort
Eine Kündigung ist nur in Schriftform mit Unterschrift zu erfolgen.
Möglichst einen Zeugen dabei haben bei persönlicher Übergabe.
Es gilt auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag die Kündigungsfristen einzuhalten:
Dabei können in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beide Parteien dieses mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats kündigen.
Der Lohn für die geleistete Arbeitszeit steht dir in jedem Falle zu, auch für das längere Arbeiten durch die Kassenzählung.