Arbeiten ohne Arbeitsvertrag (Minijob) rechtlich okay?

1 Antwort

Eine Kündigung ist nur in Schriftform mit Unterschrift zu erfolgen.

Möglichst einen Zeugen dabei haben bei persönlicher Übergabe.

Es gilt auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag die Kündigungsfristen einzuhalten:

Dabei können in den ersten beiden Jahren des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beide Parteien dieses mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats kündigen. 

Der Lohn für die geleistete Arbeitszeit steht dir in jedem Falle zu, auch für das längere Arbeiten durch die Kassenzählung.