Vorabvertrag kündigen?
Hallo liebe Community,
ich habe die Tage eine "Vorabvereinbarung" mit meinem neuen Arbeitgeber unterschrieben. Nun gefällt mir dieser Job aber so überhaupt nicht und ich würde am liebsten sofort wieder damit aufhören wenn ich könnte. Jetzt ist die Frage ob ich kündigen kann und wenn ja, mit welcher Frist? Mir wurde nämlich gesagt ich würde jetzt erstmal einen Monat befristet arbeiten, auch wenn in der Vorarbvereinbarung etwas Anderes steht. Der Vertragstext lautet wie folgt:
"**Herr _____ wird ab dem 04.12.2017 befristet bis zum 03.12.2018 als _____ im Rahmen eines hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnisses bei uns beschäftigt.
Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit.
Der Dienstvertrag wird in Kürze nachgereicht**"
Vorab vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. :)
4 Antworten
Du arbeitest schon dort? Dann hast du - unabhängig davon, wie man diesen "Vorabvertrag" nun definiert - einen gültigen Arbeitsvertrag. Das nennt man konkludentes Handeln.
In der Probezeit kann man mit einer Frist von 2 Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Glück für dich, dass eine Probezeit vereinbart wurde, denn einen befristeten Arbeitsvertrag kann man ansonsten nur dann vorzeitig ordentlich kündigen, wenn diese Möglichkeit arbeits- oder tarifvertraglich ausdrücklich vereinbart wurde - sonst nicht.
Eine Befristung muss im Übrigen zwingend schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Ansonsten wäre die Befristung unwirksam. Da du aber sowieso kündigen willst, ist das hier für dich nur eine nette Info am Rande.
das sollte im text der "Vorabvereinbarung"
stehen, den wir nicht kennen... also müssen wir auch nicht raten....
Ich habe bis auf meine Kontaktdaten und die des AG die komplette Vorabvereinbarung zitiert.
Da eine Probezeit im Vertrag vereinbart ist kannst du direkt Kündigen, dafür gibt es ja die Probezeit.
Meist ist auch das im Vertrag geregelt da der Vertrag noch keine Woche läuft kann es sein das es nur 1 Tag ist.
Richtig, das ist meist im Vertrag geregelt. Da hier aber keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt automatisch die gesetzliche Regelung.
Aber im Grunde habe ich doch nicht mal einen AV unterschrieben. Mir stellt sich nun halt die Frage was da jetzt anzuwenden ist.
Das ist nur der Vorabvertrag da steht der Dienstvertrag wird in kürze nach gereicht. Ich hatte bsw. in dem ersten Monat eine Kündigungsfrist von 1 Tag danach waren es 2 Wochen.
Es ist egal. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein. Ein Arbeitsvertrag ist hier durch Aufnahme der Arbeit zusatnde gekommen. (siehe in diesem Zusammenhang auch konkludentes Handeln)
da der Vertrag noch keine Woche läuft kann es sein das es nur 1 Tag ist.
Es ist vollkommen irrelevant, wie lange der Vertrag schon läuft. Aus dem "Vorabvertrag" geht nichts anderes hervor, also gilt die gesetzliche Regelung.
Mag sein, dass dies bei dir so ist. Da hier offensichtlich in der Vorabvereinbarung nichts geregelt und der Arbeitsvertrag nicht schriftlich fixiert wurde bzw. durch konkludentes Handeln zusatande gekommen ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit gemäß § 622 BGB
Das ist kein Vorabvertrag, sondern ein normaler Arbeitsvertrag. Den kannst du mit 2 wöchiger Frist kündigen.
Nicht wenn er/sie noch in der Probezeit ist da beträgt die Frisst meist nur 1 Tag.
Wie kommst du auf den Mist? Das ist gesetzlich klar geregelt.
Nur wenn das tarifvertraglich so geregelt wurde. Ich lese hier aber nichts von einem Tarifvertrag. Somit gilt erst einmal die gesetzliche Frist von hier 14 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag.
Die Überschrift besagt "Vorabvereinbarung" also bin ich schon davon ausgegangen...
Spätestens mit Aufnahme der Arbeit ist ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen.
Auch in der Probezeit hat man eine Kündigungsfrist einzuhalten, und zwar üblicherweise 2 Wochen -> § 622 Abs. 3 BGB