Arbeiten auf Honorarbasis Integrationshelferin?

1 Antwort

Welcher Freibetrag ? Und wie hoch sind die Einkünfte aus der abhängigen Beschäftigung ?

Desweiteren stellt sich hier die Frage, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt .

Ansonsten ist es ein Gewerbe, was beim Gewerbeamt und beim Finanzamt angemeldet werden muss.

Für das Finanzamt muss dann auch eine Steuererklärung gemacht werden, u.a. mit Einnahmen Überschussrechnung.