Auskunft ans Finanzamt weitergeben

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Grundsätzlich ja, § 93 AO. Wenn das Finanzamt Deinen Mitarbeiter nicht erreichen kann, können sie Dich nach der Adresse fragen.

Grundsätzlich ist aber das Auskunftsersuchen schriftlich zu stellen, wenn Du dies verlangst (§ 93 Abs. 2 Satz 2 AO).

Hallo, ich würde am Telefon prinzipiell keine Auskunft geben. Da kann theoretisch ja jeder anrufen und sich als das Finanzamt ausgeben. Zudem denke ich, dass das Finanzamt durchaus auch andere Möglichkeiten hat sich die neue Adresse zu besorgen.

Nein nicht verpflichtet. Aber Du solltest es tun. Sonst können die einen Prüfer schicken und Eure Unterlagen prüfen. Das ist unangenehmer als jetzt die Adresse zu geben

Das ist eine ganz untypische Handlungsweise. Bist Du sicher, dass es ein Mitarbeiter der Finanzamtes war?

Die Nummern im Display können gefälscht werden !

Am besten sagst Du, dass gestern schon wegen dem Mitarbeiter der Papst persönlich angerufen hat 

und ihn für alle dezeitigen Vergehen und künftigen Vergehen frei gesprochen hat. :-)

Das ist sehr seltsam.

Bei Steuerschulden würde das Finanzamt eine Gehaltspfändung veranlassen, und zwar schriftlich.

Dann muss der Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung abgeben. Darin wäre dann auch die Anschrift des Arbeitnehmers anzugeben.