Honorartätigkeit für Rentner
Ich bin Rentner und suche eine Tätigkeit. Die Fa. X bietet für "Fahrgastbefragung in Zügen" Arbeit auf Honorarbasis. Ich habe mich für die Tätigkeit beworben. Die Dame von der Fa. hat gesagt, dass ich einen Gewerbeschein brauche. Nach Auskunft der Gewerbeanmeldestelle ist für Honorartätigkeit kein Gewerbeschein erforderlich sei. Wegen Steuern und Sozialabgaben sollte ich mich an das Finanzamt wenden. Die Dame von Gewerbeamt hat in dem Fall von Erwerb eines Gewerbescheines abgeraten. Nun stehe ich ratlos da.
3 Antworten
Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen. Und Freie Berufe sind kein Gewerbe, deshalb hat die Dame vom Gewerbeamt grundsätzlich recht.
Das was du machen willst ist aber keine freiberufliche Tätigkeit und somit keine Honorartätigkeit. Eigentlich wäre das ein Angestelltenverhältnis, die Firma will aber offensichtlich die Sozialversicherungsbeiträge sparen und dich zum Subunternehmer machen. Dann musst du eben ein Gewerbe "Fahrgastbefragungen" anmelden. Rede einfach nicht von Honoraren und dann läuft auch die Anmeldung.
Hallo, mit einem Gewerbeschein schreibt man Rechnungen an den Auftraggeber, dieser muss dann keine Sozialabgaben leisten, die Versteuerung ist für den Auftraggeber einfacher. Das ist aber kein Arbeiten auf Honorarbasis, man macht eine eigenständige Arbeit.
Ich würde der Firma X von den Auskünften der Gewerbeanmeldestelle berichten und nochmal nachfragen, warum sie meinen, dass ein Gewerbeschein vorliegen soll.
warum sie meinen, dass ein Gewerbeschein vorliegen soll.
Na das ist doch offensichtlich ! Die wollen keine Sozialversicherungsabgeben für die Mitarbeiter bezahlen....