Finanzamt erkennt Unterhalt für Studium nicht an?

3 Antworten

Wenn Sie Ihren voll­jährigen Kindern finanziell helfen, etwa weil diese auswärts studieren, können Sie für 2019 Zahlungen bis zu 9 168 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen. 

https://www.test.de/Unterhalt-So-setzen-Sie-Unterhaltszahlungen-von-der-Steuer-ab-5293366-0/

Im Jahr der Steuererklärung warst du bereits 25? Also es floss kein Kindergeld mehr?

Dem Steuerbescheid kann man natürlich widersprechen. Aber hier sind Fristen einzuhalten!

Aktuell:

Bis zu 9.408 Euro pro Jahr können Eltern steuerlich geltend machen, wenn sie Sohn oder Tochter mit Unterhaltszahlungen unterstützen. Als außergewöhnliche Belastung können sie diesen Betrag jedoch nur geltend machen, wenn sie weder Kindergeld beziehen noch den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Haben die Kinder bereits eigene Einkünfte, werden diese ab einer Summe von 624 Euro pro Jahr vom Unterhaltshöchstbetrag abgezogen. Dagegen erhöht der Betrag sich um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass sie ebenfalls vom Unterhaltszahler übernommen werden und noch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht wurden.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/unterhalt-fuer-studierende-kinder-bei-der-steuer-absetzen_190_527452.html

Hier findest du etwas Wissenswertes zum Einspruch (kein Widerspruch ;-) - Danke an Slothd3mon) und den Fristen:

https://www.steuern.de/einspruch-steuerbescheid.html

Slothd3mon  23.02.2021, 07:34

Falschbezeichnung schadet nicht :)

Kessie1  23.02.2021, 11:39
@Slothd3mon

? Was soll mir der Kommentar jetzt sagen?

Slothd3mon  23.02.2021, 11:55
@Kessie1

Des Ding heist: Einspruch und nicht Widerspruch

Slothd3mon  23.02.2021, 12:12
@Kessie1

das Falschbezeichnung schadet nicht ist so ein AO Spruch :D

Kessie1  23.02.2021, 12:18
@Slothd3mon

AO? Du bleibst in Rätseln ;-).

Slothd3mon  23.02.2021, 12:27
@Kessie1

Abgabenordnung da steht drinnen was steuerlich zulässig ist. Du bist doch Community Experte für recht :D

Kessie1  23.02.2021, 12:55
@Slothd3mon

Der Titel wurde verliehen, gebeten habe ich nicht darum ;-).Im übrigen bedeutet er nicht, dass man gefälligst Alles zu 100% zu wissen hat. Und das Gebiet "Recht" ist eh zu umfassend, als dass es wohl auf der Welt irgendwen gibt, der sämtliche Fachgebiete abdecken kann. Aber schön, dass man mal drüber geredet hat. So beweist es doch, dass GF auch dazu dient Neues zu erfahren. Und dir gab es die Möglichkeit einen "Experten" vorzuführen. Sind wir doch Beide glücklich, gell?

Slothd3mon  23.02.2021, 12:58
@Kessie1

Muss ja an meinem Expertentitel für Steuerrecht arbeiten :D

Kessie1  23.02.2021, 12:59
@Slothd3mon

Es sei dir gegönnt ;-). Da mache ich dir keine Konkurrenz. Mein Thema ist da doch eher Unterhaltsrecht - als Laie, ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit.