Arbeiten am verkaufsoffenen Sonntag

4 Antworten

Wenn Zuschläge nicht vertraglich (Einzel- oder Tarifvertrag) geregelt sind, besteht keine Verpflichtung, solche zu zahlen. Lediglich ist für den gearbeiteten Sonntag nach dem ArbZG dann zeitnah ein Ausgleichstag zu gewähren.

Selbst wenn Zuschläge gezahlt werden sollten, sind für Sonntage keine 100% steuer- und sozialversicherungsfrei, sondern 50%.

Eigentlich sollte im Pausenraum der Tarifvertrag und die Betriebsradvereinbarung hängen. Der Sonntag kann auch durch Freizeit ausgeglichen werden. Nicht unbedingt nur mit mehr Lohn. Frag doch einfach mal deinen Chef. Ist ja dein gutes Recht. Allerdings wurden letztes Jahr die Aushilfe bei uns bezahlt ( roter Netto )

Warum schaust du nicht in deinem Arbeitsvertrag nach?? Da müsste alles drin stehen. WEnn nötig, wirst du übers Fragen nicht rumkommen. Solltest das aber auch als Angestellter bezahlt bekommen!!

Ja, das ist so.