Sonntagszuschlag für Aushilfen

2 Antworten

Aushilfen sind in der regel wie Festangestellte zu behandeln. Wobei die Frage auftaucht, wieviel Szunden darf er als Aushilfe zusätzlich arbeiten, bis er die gesetzliche Höchstarbeitzeit erreicht hat.


Bin ich auch der Meinung. 

40 Stunden im Monat.

wieviel Szunden darf er als Aushilfe zusätzlich arbeiten, bis er die gesetzliche Höchstarbeitzeit erreicht hat

Für die Frage, ob ein Anspruch auf den Zuschlag besteht, ist das ja nun völlig irrelevant!

Aushilfen sind in der regel wie Festangestellte zu behandeln.

Das ist (ohne "in der Regel") richtig!

Wenn die "Festangestellten" an einem verkaufsoffenen Sonntag einen Zuschlag zu ihrem vertraglichen Entgelt erhalten, dann steht dieser Zuschlag nach dem arbeitsrechtlichen Grleichbehandlungsgrundsatz auch den sogenannten "Aushilfen" zu.

Einzelne Arbeitnehmer dürfen gegenüber anderen nicht benachteiligt werden, wenn es für den Ausschluss von einer Leistung, die der Arbeitgeber gewährt (hier also der Zuschlag), keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt.

Alleine die Tatsache, dass Dein Freund eine "Aushilfskraft" ist, erlaubt es dem Arbeitgeber nicht, in von dieser Leistung auszuschließen!

Siehe dazu grundsätzlich: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html :

Der ar­beits­recht­li­che Gleich­be­hand­lungs­grund­satz be­sagt, dass der Ar­beit­ge­ber bei begüns­ti­gen­den Maßnah­men ge­genüber sei­nen Ar­beit­neh­mern kei­nen ein­zel­nen Ar­beit­neh­mer aus willkürli­chen Gründen schlech­ter als an­de­re, mit ihm ver­gleich­ba­re Ar­beit­neh­mer be­han­deln darf.