Rundefunkbeitrag in der Zeit zwischen Schule und Studium?

2 Antworten

Da ich annehme, dass du volljährig bist, musst du ab dem Monat des Bezugs deiner eigenen Wohnung dafür den Rundfunkbeitrag zahlen. Du bist gesetzlich verpflichtet, dich deshalb "unverzüglich" beim Beitragsservice anzumelden. Wenn du es nicht machst, bekommst du einige Zeit nachdem du dich bei der Meldebehörde angemeldet hast, Post vom Beitragsservice, der dich um deine Anmeldung bittet. Folgst du der Bitte auch nicht, wirst du zwangsweise angemeldet.

Du musst dann eben mindestens für die ersten 3 Monate den Rundfunkbeitrag zahlen und solltest du ab Oktober aufgrund deines Befreiungsantrags wegen BAföG-Bezugs tatsächlich befreit werden, wirst du das Geld für Oktober wieder erstattet bekommen.

Die Frage ist nur, ob du tatsächlich bereits im Oktober den BAföG-Bescheid haben wirst, weil die BAföG-Behörden oft maßlos überlastet sind. Dann stelle dennoch im Oktober beim Beitragsservice deinen Befreiungsantrag und sage, dass du den Bescheid nachreichst.

keine Sorge, die melden sich schon bei dir, wenn die was von dir wollen. Ob du eine TV oder ein Radio hast ist denen übrigens egal, zahlen musst du trotzdem.

Wo/wie wohst du denn? Hast du eine eigene Wohnung oder wohnst du in einer WG? In einer WG gibt es nochmals Sonderregelungen was die Rundfunkgebühren angeht.

Für die Zeit bis Oktober würde ich an deiner Stelleerst einmal nichts unternehmen, wahrscheinlich melden die sich eh bald :( Für die Zeit danach musst du dann halt eine Befreiung beantragen.

Ich wohne, wie in der Frage gesagt, in einer eigenen Wohnung. Danke!

@shooter3009

schade, dann wirst du wohl bis Oktober zahlen müssen.

War mir halt nicht sicher, für manche ist auch eine WG (gerade nach dem Elternhaus) eine eigene Wohnung.