Aquarium in Mietwohnung, wer zahlt falls es kaputt geht?
Wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung und haben ein Aquarium (84 L) , meine Frage: Wer übernimmt die Kosten falls das Aquarium kaputt geht? In der Wohnung liegt überall Fußbodenheizung, wäre also eine recht teure angelegenheit! Übernimmt die Haftpflichtversicherung sowas oder muss man dafür eine Hausratvers. abschließen? Ich kann mich wage daran erinnern das in meiner Versicherungspolice der priv. Haftpflicht (finde sie leider nicht mehr) irgendwas drinn stand von Mietschäden?
8 Antworten
Du mußt ein Aquarium in der Hausratversicherung als Hohlglas extra versichern.
Hier müssen wir unterscheiden: 1. das Aquarium geht kaputt , sprich das Glas dann muss ich eine Glasversicherung haben ( das ist auch Flachglas und versichert) 2. muss in meiner Hausrat wenn sie älter ist die Schäden durch Leitungswasser aus Aquarium eingetragen sein, dann ist mein beschädigter Hausrat ( Teppich, Möbel usww.) versichert 3. Füßboden wie Teppichboden fest verlegt usw. ist Gebäudebestandteil und muss über Leitungswasser des Gebäudeversicherung ersetzt werden
Du solltest Dich hier versichern. Ein Aquarium sollte getrennt in der Police aufgeführt sein.
Du kannst natürlich, nur wenn Du einen gewieften Anwalt findest oder kennst, eine Versicherung auch lassen, solange Du nicht fahrlässig gehandelst hast, gelingt es ihm wohl, dass Du nicht haftest.
Denn auch nicht jeder Schaden einer Waschmaschine oder Spülmaschine führt zur Haftung des Mieters. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei Wasserschäden ein Mieter immer haftet.
Da kann es für den, der unter Dir wohnt, ganz böse Überraschungen geben.
Steinigt mich jetzt nicht, ich werde zu diesem Thema mich nicht weiter äußern. Es klappt, glaubt es mir.
ist doch kein problem mal bei einer versicherrung nachzufragen.ob hausrat mit wasserschaden ,oder haftpflicht.hier wird dir fast jeder einen anderen rat geben.
das übernimmt die hausratversicherung.
sicher,mit glasbruch.
Wenn eine Fensterscheibe kaputt geht, ist das mit in der Hausratvers. eingeschlossen. Hohlkörper, z. B. Aquarium ,nicht !
Die Fensterscheibe ist in der Hausrat auch nicht versichert, nur in einer Glasversicherung und da ist alles außer Hohgläser abgesichert ( und ein Aquarium besteht aus zusammengeklebten Flachgläsern!)
nur wenn Hohlglas mitversichert ist !!