Ärger mit Spedition / Versicherung / Händler: Kaputtes Aquarium, kann jemand helfen?

6 Antworten

Wieso hat der Fahrer dir etwas zu verbieten?

Wenn du nicht unterschreibst, kann er das Paket ja wieder mitnehmen.

Dass ein Schaden äußerlich nicht feststellbar ist, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass das Teil bereits zerbrochen war, als es eingepackt wurde.

Wie soll ein Aquarium im Karton kaputt gehen, ohne dass man das an dem Karton sehen kann?

sichtbare schäden am karton treten meist nur an kanten auf, wenn das ding aber einmal mit der flachen seite gegen die wand geshcleudert würde, wäre das aquarium kaputt, der karton aber noch heil.

ähnlich wie das die jeans beim hinfallen heil bleibt, das knie aber kaputt ist ^^

Der Paketfahrer hat sich richtig verhalten, er darf dich NICHT das Paket öffnen lassen, bevor DU es übernommen hast (unterschrieben hast).

Die Vertrags-Klausel des Händler´s  

(Hatte ich ja gemacht, und die haben gesagt und auch auf ihrem Lieferschein stehen, dass ich verpflichtet bin das Ding auszupacken, ansonsten verliere ich jeglichen Anspruch.)

halte ich für äußerst fragwürdig.

Der Versender sollte genau wissen, dass es nicht so einfach ist. Ob POST, DPD, UPS und was es sonst noch so gibt, KEINER lässt einen das Paket vor Übernahme öffnen.

Weiteres Vorgehen:
Leider schreibst Du von einem „ verdeckten– Transportschaden „ . Dieser Sachverhalt ist nicht einfach zu lösen. Du musst beweisen, dass dir die Ware beschädigt übergeben wurde.

Gut ist, dass Du Bilder gemacht hast. Hast  Du noch die Verpackung? (oft wird die Ware nicht ausreichend verpackt)…. Wurde das Paket vielleicht im Beisein von Zeugen geöffnet?

Wende dich bitte schriftlich an den Versender und betone mit Nachdruck, dass er den Schaden der Versicherung bzw. dem Paketdienst melden soll.

Schildere dann so genau als nur möglich der Versicherung den gesamten Hergang und lege die Beweise dazu….

Ab dann kannst Du nur noch abwarten. Stell dich bitte auf lange Wartezeiten ein.  Und lass dich nicht abwimmeln

Viele Glück

Ich befürchte, dass Sie sich mit den Rechtsgrundlagen und der Rechtssprechung noch nicht befasst haben.

Es kommt auf den Vertrag an, den Sie mit dem Versender hatten.

Wenn Sie darauf bestanden haben, dass die Waren Ihnen zugestellt werden, dann hat der Versender gemäß § 447 Abs.1 BGB den Vertrag mit der Übergabe der Ware an die Spedition erfüllt. Das bedeutet, dass Sie für Fehler beim Transport haften.Der Versender kann sich selbst für den Fall frei zeichnen, dass er einen unzuverlässigen Spediteur ausgewählt hat. Ansonsten  müssten Sie ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Wenn jedoch von Ihnen Anweisungen für den Versand gegeben wurden, der Verkäufer aber von diesen Anweisungen abweicht, dann haftet er für den Schaden, §447 Abs.2 BGB

Wenn aber zum Kaufvertrag auch der Versand gehörte, tritt die Erfüllung erst mit der Aushändigung der Ware und Überprüfung ein. §§448, 269 BGB in Verbindung mit § 447 BGB analog. Erst mit der Überprüfung durch Sie erfüllt der Verkäufer seine Erfüllungspflicht. 

In Ihrem Falle bedeutet das, erst mit dem Öffnen der Verpackung konnten Sie die Ware prüfen. Wenn Sie unverzüglich gerügt haben, haben Sie alles richtig gemacht. Denken Sie bitte daran, die gesetzliche Regelung steht immer über irgendwelchen AGB's.

Mit der Spedition haben Sie nichts am Hut. Das muss der Verkäufer als Auftraggeber klären.


Mit dem Spediteur hast du eigentlich nix am Hut, da kann sich der Hersteller mit auseinandersetzen. Du beanstandest die Ware gegenüber dem Händler und bittest um Nachbesserung, Frist 14 Tage. Die Art der Beschädigung spielt keine Rolle, wenn du sie nicht verursacht hast.

Er hat gesagt ich hätte es als unbeschädigt angenommen und er sei damit raus. Hab allerdings nur unterschrieben dass die äußere Verpackung in Ordnung war. Über ein Umtauschrecht steht weder was in seinen AGB noch hat er das erwähnt. Man muss dazu sagen dass es keine 0815 Aquarien sind sondern die auf Bestellung gefertigt werden. Vielleicht sieht es dabei anders aus?

@fulica

Da versucht er einfach, sich um die Verantwortung zu drücken. Wenn das Ding beschädigt bei dir ankommt, hast du Anspruch auf Nacherfüllung.

Ich würde nun an deiner Stelle den Rücktritt vom (ersten) Vertrag erklären und den Kaufpreis zurückverlangen bzw alternativ (dh wenn ich dich richtig verstehe, dass du nur einen Teil nachbestellen musstest) nicht zurücktreten und dafür schlicht den Kaufpreis zu mindern und entsprechend Rückzahlung verlangen.

Du kannst Sachen die bechädigt sind zurück geben.Da du das nicht warst,ist doch klar.14 tägiges Umtauschrecht hat du auch.Bei Beschädigung hast du es genau richtig gemeldet.Nur den Fahrer kann ich verstehen.Wenn der auf jeden der auspacken warten würde,dann würde ich ausflippen.Denn er bekommt es nicht bezahlt.Bei dieser Spedition sowieso nicht.Wenns aber drauf seht,soll er das mit seine Fa.regeln,nicht bei Dir.Du kannst nichts dafür.

Über das Umtauschrecht hatte ich gar nicht nachgedacht. Aber der Aquarienbauer hat mir gesagt weil ich unterschrieben habe sind sie aus der Verantwortung. Dass ich ein Umtauschrecht habe das hat er nicht erwähnt und da hab ich in dem Moment auch nicht dran gedacht. Die 14 Tage sind jetzt allerdings längst um und das kaputte Becken habe ich entsorgt, wie es der Händler mir gesagt hat. Mich ärgert das, das ganze war sehr teuer und jetzt hatte ich für das Becken auch noch die doppelten Kosten durch die Sache.

@fulica

im Grunde war der Händler schuld,ein Paket muß absolut sicher verpackt sein.Bruchsicher,stoßsicher von außen.2 Jahre kannst du Sachen die beschädigt sind umtauschen.Du bist doch immer noch im Zeitfenster.Du hast doch sicherlich einen nicht Verwandten der beim auspacken Zeuge war,dass das Paket kaputt war.