Apotheker gibt bestelltes Medikament ungefragt an Familienmitglied ab - ist dies legal?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eindeutig ein Verstoß gegen Datenschutzverordnung und Schweigepflicht. Da hilft auch nicht, dass er es gut gemeint hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das darf eigentlich nicht an Familienangehörige rausgegeben werden, außer dieser Familienangehörige hat einen Abholschein oder ähnliches.

Das kannst du eventuell auch zur Anzeige bringen, die Frage ist nur, was du davon hast. Du haust halt eben den Apotheker in die Pfanne, der die ganze Sache für euch vereinfachen wollte und dachte er tut dir was Gutes, indem er deinem Vater das Medikament mitgibt.

Es ist nicht so, als wäre dadurch irgendein großer Schaden entstanden und vor allem keiner, der irgendwie wieder ungeschehen wäre, wenn du dem Apotheker eins reindrückst, ebenso besteht nicht das Risiko, dass der Apotheker einfach ungefragt Sachen an Fremde abgibt, da es sich ja um den Vater handelte und die Familienkonstellation auch bekannt war. Ansonsten... mit der Herausgabe hat er eigentlich nur bestätigt, dass du bei ihm Einkaufst. Ob das nun gegen den Datenschutz verstößt ist fraglich.

dscrf7171 
Fragesteller
 19.07.2021, 13:34

Das ganze hat mir großen seelischen Schaden zugefügt, ich wollte meiner Familie selbst von meiner Krebserkrankung berichten wenn ich so weit bin. Das hat dieser Apotheker mir genommen. Und noch einmal die Familienkonstellation war nicht eindeutig, es hat nur der Nachname übereingestimmt. Ich war nie mit meinem Vater in besagter Apotheke.

Ein Apotheker muss doch sicher gehen das die rezeptpflichtigen Medikamente auch bei dem Patienten ankommen.

BeviBaby  19.07.2021, 13:37
@dscrf7171
Ich war nie mit meinem Vater in besagter Apotheke.

Hallo Herr Lannister... moment, Tywin Lannister? Sind sie verwandt mit Jaime Lannister?

Jep, ist mein Sohn.

Ah, dann kann ich Ihnen ja gleich das Medikament mitgeben... ihr Sohn hat da sicher nichts gegen, oder?

Kurzum... beim Vater ist halt davon auszugehen, dass du die Medikamente auch bekommst.

Das ganze hat mir großen seelischen Schaden zugefügt

Ja, und jetzt? Was erwartest du denn? Geh hin, erklär ihm das und dann wird er sich entschuldigen, aber viel mehr bekommst du davon nicht raus.
Es gibt keine Schadenersatzansprüche, wenn kein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Und 'ich wollte es meinen Eltern eigentlich anders sagen und das geht jetzt nicht mehr' ist kein bezifferbarer Schaden.

dscrf7171 
Fragesteller
 19.07.2021, 13:40
@BeviBaby

Ich versteh nicht wie alle davon ausgehen, dass den gleichen Nachnamen zu tragen einem das Recht geben soll in die Privatsphäre des anderen einzugreifen. Vielleicht hasst mein Vater mich ja wie die Pest und wirft die Medikamente in den nächsten Mülleimer.

In einem so sensibel Bereich müssen doch wohl strengere Datenschutzgesetze gelten.

Nein das darf die Apotheke nicht, außer du hättest ihm den Abholschein dafür mitgegeben.

dscrf7171 
Fragesteller
 19.07.2021, 13:20

Er hatte keinen Abholschein, sie haben ihn gefragt ob wir verwandt sind, weil der Nachname übereinstimmt und ihm dann die Sachen ohne Erklärung in die Hand gedrückt. Ich bin unglaublich sauer

danitom  19.07.2021, 14:24
@dscrf7171

Wie schon gesagt, dass hätten sie auf keinen Fall tun dürfen.

Nein darf er eigentlich nicht.

Kannst hingehen und sagen, dass Du die Medikamente nicht abgeholt hast.

Dann kommt er ins Schwitzen.

dscrf7171 
Fragesteller
 19.07.2021, 13:43

Das hab ich mir auch schon gedacht, vor allem weil eines der Medikamente unter das BtMG fällt.

Ist das sonst schon passiert und niemand hat etwas gesagt?

dscrf7171 
Fragesteller
 19.07.2021, 13:16

Nein ist noch nie vorgekommen