Darf Jugendamt Adresse von.neuer Lebensgefährtin rausgeben?

4 Antworten

Nein das JA ist nicht berechtigt Deine Anschrift herauszugeben. Nur es ist doch ein Leichtes für Deine Ex Deine Anschrift über das Einwohnermeldeamt herauszufinden.

Also müsste ich beim Einwohnermeldeamt eine Art Sperre beantragen?

@Sachsengr

Das kannst Du wenn es berechtigtes Interesse bzw. wenn es Gründe dafür gibt.

Naja bedrohen nicht wirklich. Sie wird nur sehr beleidigend. Und meine Lebensgefährtin hat halt Angst, dass sie dann irgendwann vor der Tür steht. Und möchte halt nicht das das Amt ihre Adresse rausgibt. Ich wohne ja auch nur zur Untermiete in der Wohnung bei ihr.

Wenn sich das/die Kind/er im Rahmen des Umgangsrechts im Haushalt Deiner Lebensgefährtin aufhalten, dann hat Deine Ex natürlich ein Recht zu erfahren,wo sich die Kinder konkret aufhalten.

Das dürfen die natürlich nicht.

Allerdings kann Deine Ex Deine Adresse auch beim Einwohnermeldeamt bekommen, wenn berechtigtes Interesse besteht.

Wieso ist das Jugendamt involviert? Hast Du ein Kind mit Ihr?

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Ja ich habe ein Kind mit ihr. Aber seit Jahren kein Kontakt und jetzt plötzlich schreibt meine ex meine Lebensgefährtin. Und sie hat jetzt Angst, dass die dann plötzlich vor der Tür steht

@Sachsengr

Das Jugendamt scheint involviert.

Ich vermute mal, dass Du nicht verheiratet warst. Bei mir war es so, dass ich Unterhalt an das Jugendamt zahlte an die Unterhaltsvorschusskasse und die haben das Geld meiner Ex dann ausbezahlt.

Ist das Kind dann 18, dann muss es selber den Unterhalt fordern.

Es sollte also bei Dir die Möglichkeit geben dass es entweder auch so geht oder Deine Adresse nicht für Deine Ex herausgegeben werden darf. 

Findet denn irgendwie eine Bedrohung statt bzw. droht sie?

Naja bedrohen nicht wirklich. Sie wird nur sehr beleidigend. Und meine Lebensgefährtin hat halt Angst, dass sie dann irgendwann vor der Tür steht. Und möchte halt nicht das das Amt ihre Adresse rausgibt. Ich wohne ja auch nur zur Untermiete in der Wohnung bei ihr.

@Sachsengr

Dann wird es wohl schwierig so etwas durchzusetzen, aber probieren kannst Du es.

Ich wohne ja auch nur zur Untermiete in der Wohnung bei ihr.

Ein Untermietvertrag ist nichts anderes als ein Mietvertrag; rechtlich gesehen.

Mir geht es hält nur darum, ob das Jugendamt die Adresse rausgeben darf oder nicht. Obwohl ich zum Kind keinerlei Kontakt habe. Und meine Lebensgefährtin es auch nicht möchte das das jA die Adresse rausgibt

@Sachsengr

Die Frage wurde Dir von mir und Anderen beantwortet.

Wenn ihr ein gemeinsames Kind habt und sie das Aufenthaltbestimmungsrecht, dann kann ich mir das gut vorstellen, dass sie in Erfahrung bringen darf, wo Euer Kind gerade ist