Anzeigen wegen Verkehrsbehinderung

4 Antworten

Grundsätzlich ist das nicht nur Verkehrsbehinderung. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.

Ob du das zur Anzeige bringen willst, musst du natürlich selbst wissen.

Ich tue mich mit der Vorstellung schwer, diese Person würde dich ohne Grund so provozieren. Es wäre an dieser Stelle interessant und hilfreich, mehr über die Hintergründe zu erfahren. Du müsstest im Falle einer Anzeige auch damit rechnen, dass hier dreckige Wäsche gewaschen wird.

Scorch123 
Fragesteller
 07.05.2015, 12:59

Es is halt so, dass ich von meiner Klasse bisher als einziger den Füherschein hab und en paar leute aus der Klasse machen sich dann immer einen Spaß draus, mich damit zu stressen. Vorher haben sie mich halt ausgelacht, weil ich den Schein erst beim 2ten Mal bekommen habe.

Interesierter  07.05.2015, 13:02
@Scorch123

Lieber einen Schein beim 2. Anlauf, als gar keinen Schein.

Allerdings, wirst du da wohl durch müssen. Oder hast du echt vor, andere aus deiner Klasse anzuzeigen?

Geh mal zur (örtlichen) Polizei und erkläre das Problem.

Vielleicht hilft hier ein gutes Gespräch mit dem betreffenden Person. Ist immer besser als Anzeigen.

Das Ganze wird bestimmt wohl einen Grund haben, die hier nicht erzählt wird.

Scorch123 
Fragesteller
 07.05.2015, 12:56

Hat keinen Grund, einfach nur sozusagen aus Langeweile und um mich zu nerven. Da hilft auch kein Gespräch mit der Person.

KeesK  07.05.2015, 13:01
@Scorch123

Ein Gespräch mit dier Person bei/von der Polizei hilft bei sowas immer.

Für Anzeige brauchst du mindestens Beweise, zB. Fotos die von Anderen gemacht werden während diese person das macht!

KeesK  07.05.2015, 13:05
@Scorch123

Und wenn (so wie ich in anderen Kommentaren jetzt lese) das es hier Schüler untereinander betrifft, dann hilft vielleicht ein Gespräch deiner Eltern zu denen dieser Person, evtl mit Hilfe der Schulleitung.

Unfälle wird ja keinen wollen, nichtwahr.

JotEs  07.05.2015, 15:48
@KeesK

Für Anzeige brauchst du mindestens Beweise,

Nein, der Anzeigende braucht keine Beweise. Beweise (z.B. Zeugen) braucht ggf. die Verfolgungsbehörde. Und nun darfst du dreimal raten, wer wohl der erste Kandidat für eine Zeugenschaft ist ... 

Genau: Der Anzeigende!

Das was die von dir beschriebene Person macht erfüllt den Tatbestand der Nötigung und ist strafbar.

Dann rück mal raus mit der Sprache, warum die Person das tut. Wird ja nicht grundlos sein.

Scorch123 
Fragesteller
 07.05.2015, 12:55

Ganz einfach um mich zu nerven und weil der Person langweilig is und sie sich en Spaß daraus macht. 

sportorhan2  07.05.2015, 12:56
@Scorch123

Dann steig aus und entferne das Hindernis. Immer diese sinnlose Anzeigerei...