Bürgersteig! Fußgänger oder Auto Vorrang?

18 Antworten

Das ist in der StVO klar geregelt:

§ 10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück (...) auf die Fahrbahn einfahren (...) will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;

Diese besondere Sorgfaltspflicht führt zur Umkehr der Beweislast: Kommt es beim Ausfahren aus dem Grundstück zu einem Unfall mit z.B. einem Fußgänger, so kann dieser seinen vollen Schaden ersetzt verlangen, ohne die Schuld des Ausfahrenden nachweisen zu müssen. Dessen Schuld wird aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht, die er zu beachten hatte, angenommen. Will der Ausfahrende nicht (voll) zahlen will, dann muss ER nachweisen, dass der Unfall (teilweise) durch das Fehlverhalten des Fußgängers verursacht wurde (Entlastungsbeweis).

Klarer Fall. Fussgänger. Aber auch in Berlin ist es üblich bei Rot zu fahren. Bin fast mal umgefahren worden im morgendlichen Verkehr auf dem Schulweg. ( In 4.ter Spur nach Fussgängerinsel!! Dazu gehört schon was) Es gibt leider keine Grenzen Ein Berufskraftfahrer hielt sich nicht an Verkehrsregeln. Es war hundsgemein gefährlich. Ich habe ihn einfach angezeigt. Das war es mir wert. Die Polizei meinte auch, dass es richtig war. Hatte das Kennzeichen, die Uhrzeit und das Firmenlogo und Zeugen. Man sollte sich nicht immer alles gefallen lassen.

Da muss ich dir uneingeschränkt zustimmen. Der Egoismus oder ist es Dummheit oder am Ende gar Gleichgültigkeit ist wirklich mehr als erschreckend. Auf dem Bürgersteig hat der Fußgänger absolut Vorrang, das weiß oder sollte zumindest jeder Verkehrsteilnehmer wissen.

Aber in der Realität ist es leider so, dass man froh sein kann, wenn man nicht einfach über den Haufen gefahren wird.

In Deinem Dorf gibt es warscheinlich so wenig Fussgänger, dass kein Autofahrer mehr mit ihnen rechnet. Trotzdem hast Du als Fussgänger vorrang vor anderen die aus einer Einfahrt, Parkplatz oder sonstwo rausfahren. Sobald Du die Strasse lang läufst bist auch Du ein Verkehrsteilnehmer. Allein deshalb weil Du auf der Strasse bist (der Bürgersteig gehört zur Strasse dazu) und andere erst in die Strasse wollen hast Du Vorrang. Deshalb muss man beim Abbiegen einen Fussgänger auch über die Strasse lassen, wenn dieser geradeaus weiter will. Darüber hinaus darf man einen Fussweg erst überfahren wenn dadurch kein Fussgänger behindert oder gefärdet wird.

Was ich mich frage ist was Du nun in Zukunft machen willst. Willst Du mit dem Wissen Vorrang zu haben nun gegen Autos laufen die dich nicht beachten? Denen ne Delle reintreten, die haben ja selbst schuld. Es ist ärgerlich und auch nicht O.K. aber die Autofahrer haben sich daran gewöhnt auf keinen Fussgänger zu treffen. Viele schaffen es gar nicht den Kopf zu drehen, machmal anatomisch bedingt, deshalb immer aufpassen, vielleicht mal schimpfen. Mit einer Aufschrift Sie hatte Vorrang auf dem Grabstein wäre Dir jedenfalls bestimmt nicht geholfen.

Wenn dir das noch einmal passiert dann klopfe mit der Faust auf den Kotflügel und dann sagst du dass er dich angefahren hat aber dir nichts passiert ist. Das ist ein Schock für den Fahrer und der wird sich das merken.

Kann zum Eigentor werden: Vortäuschen einer Straftat

@Mikkey

Wie will mir der Beweisen dass ich absichtlich hingeschlagen habe, er hat mich ja angefahren. Ich habe ja keine Straftat begangen sondern mit durch meine schnelle Reaktion einem Unfall ausgewichen und dabei gestrauchelt.

@Mikkey

Das ist keine Vortäuschung einer Straftat, das wird es wenn überhaupt erst bei einer ungerechtfertigten Anzeige.