Anzeigen gegen eine falsch gemeldete Ordnungswidrigkeit?
Jemand hat das Ordnungsamt informiert über eine von mir wohl getätigte Straftat und so habe ich Stress und Aufwand damit.
Ich habe jedoch dem Ordnungsamt alles schön erklärt und ich habe keine Straftat begangen und so ist die Sache gegessen.
Dürfte ich aber die Person, die mich dem Ordnungsamt gemeldet hat wegen einem Verdacht, anzeigen ?
Lg
3 Antworten
Ordnungsamt informiert über eine von mir wohl getätigte Straftat
Das Ordnungsamt hat mit Straftaten nichts zu tun. Worum genau gehts hier?
Das Ordnungsamt kommt normalerweise bei einer Ordnungswidrigkeit. Nicht bei Verdacht auf eine Straftat. Anzeigen darfst du Jeden und Alles - obs dir irgendwas bringt ist die andere Frage. Wenn der Verdacht z.B. begründet war, weil der Melder irgendwas in die Richtung gesehen hat usw. dann wirst du da nicht weit kommen
Bei einer Straftat kommt die Polizei und nicht das Ordnungsamt!
Aber klar: Anzeige kannst Du natürlich erstattet! Ist viel Aufwand und kann, wenn es vor Gericht geht, auch teuer werden!
Naja, der Anwalt arbeitet in der Regel nicht kostenlos ...?!
Wozu sollte der Anzeigeerstatter einen Anwalt benötigen?
Nicht zwingend notwendig, aber Rechtlichen Beistand ist anzuraten! Und die Gerichtskosten müssen auch bezahlt werden - je nach Urteil! Die Abwicklung läuft in der Regel auch über einen Anwalt, weil es Aktenkundig ist.
Wir reden hier von einem Strafverfahren! Da wird der Anzeigeerstatter wenn überhaupt als Zeuge geladen und hat mit den Gerichtskosten nichts zu tun...
Für den Anzeigeerstatter? Welche Kosten sollen denn auf den zukommen?