Falsche Beschuldigung!

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Viel zu wenig Sachverhalt um die Frage zu klären!

Wem gegenüber hat der andere denn den Verdacht geäußert, dass Du eine Straftat begangen haben sollst?

Sollte er das lediglich der Polizei gegenüber geäußert haben dann sieht die Rechtslage wesentlich schwieriger aus und man bräuchte wesentlich mehr Informationen was genau er gesagt hat bevor man allzu eifrig behaupten könnte, er habe sich strafbar gemacht.

Also immer mal ruhig mit den jungen Pferden.

Also Hast recht !!

So ich werde beschuldigt letzte woche ne PKW Geklaut zu haben !! die person hat der polizei meine Handy nummer gegeben und darauf hin rufte mich die Polizei an und überprüfte dieses !! Meine aussage war das diese Handy Karte nie benutzt wurde ( Anzeigen stellerin behauptete das sie anrufe und sms ^s bekommen hat von dieser nr ) Kann auch durch meinen anbieter bezeugen das sie nie benutzt wurde

@OnkelzDuisburg

reicht das ?? Mehr weiß ich selber net °°!!

@OnkelzDuisburg

Dann müsste man jetzt anfangen eine ganze Menge Dinge zu prüfen. Etwa ob die Anzeigenerstatterin sich geirrt hat, oder ob sie wirklich (vielleicht auch gefälschte) Nachrichten bekommen hat etc.

Schließlich müsste man in einem solchen Fall eine Interessenabwägung durchführen. Wie gesagt in Deinem Fall -ich hatte sowas ja schon vermutet- ist die Sache alles andere als klar.

Dein örtlicher Anwalt hilft Dir aber sicher gerne.

@AresDeus

ok ich danke die auch wie allen anderen für eure hilfe !! Nehme deinen rat zu herzen und werde einen anwalt am besten mal um rat fragen !!

@OnkelzDuisburg

Das ist eine gute Idee, denn erstens versteht der was von Recht und zweitens haftet der auch für das was er sagt. Der wird sich also hüten hier mal schnell was ins Blaue hinein zu erzählen.

Viel Erfolg Dir noch.

Verklage ihn wegen Rufschädigung.

anklagen wegen rufmordes

Die Staatsanwaltschaft muss dir nachweisen, dass du die Straftat begangen hast, was in den meisten Fällen schwierig ist, wenn du es wirklich nicht warst (da steht bei dir ja Aussage gegen Aussage, was nicht genug Beweis ist). Wenn du die Person anzeigst wiederrum, geht das Spiel von vorne los, hier reicht es nicht, dass die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise gegen dich hat, sondern du musst beweisen, dass du wirklich nichts ausgefressen hast, da deine Anzeige sonst janüscht bringt. Wäre ja schließlich ebenfalls wieder Aussage gegen Aussage...

Ja das kannst du, das nennt man Verleumdung.

Du musst nicht beweisen dass du unschuldig bist, sondern die Polizei muss beweisen, dass du schuldig bist. Wenn du es also nicht warst, kann dir auch nichts passieren mangels Beweisen.

Wenn die Polizei feststellt, dass die Anschuldigungen gegen dich falsch waren, wird sie dir selbst in Aussicht stellen, deinerseits gegen die dich falsch anschuldigende Person eine Anzeige zu erstatten.

Mit solch einer Meinung wäre ich aber höchst vorsichtig. Was wenn der andere das nur der Polizei gegenüber geäußert hat? Ist es dann gleich strafbar?

Ja das kannst du, das nennt man Verleumdung.

es besteht hier keine Verpflichtung, nur um des Schreibens willen etwas zu schreiben. Man sollte auch etwas Richtiges zur Sache beisteuern können.