Ist es strafbar, einen Werbeflyer an die Windschutz- Scheibe eines Polizeiautos zu heften?

15 Antworten

Mit dem Polizeifahrzeug hat das nichts zu tun, sondern mit dem "ungebetenen" ...

Formell - dazu gibt es inzwischen Urteile - setzt das Anbringen von Werbung gleich welcher Art am Auto das Einverständnis des Eigentümers voraus (wie auch Telefonwerbung) und kann auf Antrag als Ordnungswidrigkeit belangt werden

nein, ist es nicht. solange du am Fahrzeug nix kaputt machst (Wischerblatt und so) ist dagegen nix einzuwenden - istn Auto wie jedes andere auch

Aber ist es denn an jedem anderen Auto erlaubt, wenn man etwas dagegen hat?

Aber ist es denn an jedem anderen Auto erlaubt, wenn man etwas dagegen hat?

Jeder, der sich gegen Scheibenwischerwerbung (Visitenkaten, Flyer, etc am eigenen PKW) wehren will, kann sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren, wie die Regelungen vor Ort sind und in welcher Form gegebenenfalls eine Anzeige eingereicht werden kann.

Zumeist wird diese Werbeform als Sondernutzung der Straße angesehen -> siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.07.2010 (Az. IV-4 RBs 25/10). Dafür braucht man dann gemäß der entsprechenden Satzung der Stadt VOR dem Verteilen eine kostenpflichtige (!) Genehmigung. Viele Städte erteilen absichtlich nur selten diese Genehmigungen, da sie löblicherweise diese Werbeform ihren Bürgern und ihrer Stadtreinigung ersparen wollen. Wenn man trotzdem diese Werbung am PKW vorfindet (es muss nichtmal der eigene sein!), kann Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.

In welcher Form das geschehen soll, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Oft reicht eine Email mit Ort und Datum des Vorfalls sowie Beweisfotos von der Werbung am PKW und vom Kennzeichen des betroffenen PKW. Insgesamt also ca. 15 min. Arbeit, die den illegalen Werbetreibenden bis zu 200€ kosten können (im Wiederholungsfall auch mehr) und einem selbst das gute Gefühl geben, dass man sich zumindest ein bißchen gegen diese Plage wehren kann!

Das Anheften von Werbezetteln an parkenden Autos ist eine unnötige Verschmutzung des Straßenlandes und deshalb fast überall verboten. Es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit.

Solang den Flyer nich drauf Klebst sollte das Kein Problem sein.. würds halt nich Versuchen wenn sie Drin Sitzen^^

lg Ollie