Brief vom Ordnungsamt, Hilfe!

10 Antworten

Bist du an dem besagten Tag mit dem Auto gefahren? Du bräuchtest ein Alibi, wenn du es nicht warst.

Wg. dem Beweisfoto. Sie haben an der Ampel geblitzt, sonst hätten sie dich nicht angeschrieben also ist jemand über Rot gefahren.

Dagegen kannst du nichts machen, wenn du es wirklich warst.

Sofern Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides hast, kannst Du natürlich Einspruch dagegen einlegen. Ohne Akteneinsicht (und auch mit) und entsprechender Erfahrung in dem Bereich wirst Du damit aber - außer bei einem sehr einfachen Sachverhalt - nicht kommen. Und hier bei GF lässt sich mangels Kenntnis der Verwaltungsakte auch nicht viel dazu sagen, wie die Chancen stehen. Es gibt aber jedenfalls durchaus des öfteren fehlerhafte Messungen, oder Messungen die angreifbar sind. Und bisweilen auch Richter, die bereit sind, ein Urteil zu fällen, was günstiger für den Betroffenen ist, als es der Bußgeldbescheid wäre.

Es wäre dann richtig, die Sache einem Anwalt, der sich mit Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht auskennt, zu übergeben. Der wird fristwahrend Einspruch einlegen (wenn Du das nicht schon getan hast; Der Einspruch kann auch später begründet werden - es geht ja erst mal nur um die Fristwahrung), die Verwaltungsakte ansehen und Dir dann sagen können, wie die Chancen aussehen.

Wie im Bußgeldbescheid vermerkt, ist nicht viel Zeit für den Einspruch: die Frist beträgt 2 Wochen (ab Zustellung). Den gelben Umschlag musst Du unbedingt aufheben. Darauf ist der Zustellzeitpunkt notiert, der ggf. zum Nachweis und zur Fristberechnung wichtig ist.

Die Abgabe der Sache an einen Anwalt wird sich finanziell für Dich nur lohnen (bzw. ohne weitere Kosten bleiben), wenn Du (Verkehrs)rechtsschutzversichert bist. Das ist eine der Versicherungen, die man nur wärmstens empfehlen kann: es braucht einem z.B. nur einer ins Auto laufen oder ein anderer (schwerer) Unfall passieren, dann ist ein Verteidiger oftmals dringend anzuraten - und das passiert schneller, als man denkt.

Möglicherweise ist es Dir - koste es was es wolle - aber auch ohne Rechtsschutzversicherung wichtig, ggf. Punkte oder Fahrverbot wegzubekommen. Manchmal geht es ja gar nicht um's Geld wenn der Lappen z.B. beruflich dringend benötigt wird.

Lange Rede kurzer Sinn: ob Erfolgsaussichten bestehen, und wie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind, kann hier niemand seriös beurteilen. Dazu fehlt die Bußgeldakte der Verwaltung und Deine ergänzenden Erläuterungen dazu. Ob sich das finanziell für Dich lohnt, musst Du selbst wissen - genauso, ob das Finanzielle das ausschlaggebende Kriterium ist, oder ob es Dir viel mehr um evtl. Fahrverbot und Punkte geht. Wenn Du Verkehrsrechttschutzversichert bist, stellt sich die Frage nach dem Kostenrisiko vermutlich sowieso nicht.

Ich würde niemals über rot fahren! Ich verstehe das nicht. ( Falls ich über rot gefahren bin, dann war das niemals Absicht!

Oh oh... bist etwa überfordert oder gar verwirrt im Strassenverkehr bei solchen Aussagen?

Laß sowas nie einer Bußgeldstelle hören bzw. lesen, denn es könnte deine Fahreignung angezweifelt werden. Du dann zum Amtsarzt bzw. MPU geladen werden könntest.

Was soll ich antworten?

Nix ! Gehe mit diesem Schreiben zum Anwalt und laß dich entsprechend beraten.

Man muss gar nichts zugeben. Das heißt dann:"Ich mache keine Angaben zur Sache". Evtl. Rechtsbeistand suchen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist die erste Beratung auch meist kostenlos.

Da steht ja auch Ort und Zeit dabei. Überleg erst einmal, ob das überhaupt sein kann, daß du es warst. Bzw. wenn das Foto eindeutig ist, dann ist es wohl wirklich so gewesen. Dann hast du es vermutlich nicht gemerkt. Du kannst dir höchstens überlegen, ob es sich anders zugetragen haben könnte. Ich hatte mal einen Bekannten, bei dem saß ich mit im Auto und habe gemerkt, daß es geblitzt war und daß er aber nichts falsch gemacht hat. Er war an einer Kreuzung linksabbieger und ist Bei grün auf die Kreuzung gefahren, hat den Gegenverkehr abgewartet, wobei die Ampel dann rot wurde. Als dann auch kein Gegenverkehr mehr kam, hat er, um die Kreuzung zu räumen, dann seinen Abiegevorgang fortgesetzt, wobei genau dann der Blitzer ausgelöst hat. Er bekam auch so einen Ordnungwidrigkeitbescheid und hat aber genau diesen Sachverhalt so geschildert. Als Antwort kam, daß dies geprüft worden ist und man ihm recht gibt und die Sache eingestellt wurde. In sofern bringt es also schon etwas, wenn man eine Stellungnahme schreibt. Nur man muß auch eine Plausible Erklärung haben. In deinem Fall bist du dir der Ordnungswidrigkeit aber nicht bewußt. Daher würde ich an deiner Stelle nur schreiben, daß dir die Tatsache nicht bewußt ist und du dir nicht eklären kannst, wie es zu dem Vorwurf kommt. Damit hast du nichts gestanden und man kann dir keinen Vorsatz unterstellen. Und falls sich mal herausstellt, daß das Gerät fehlerhaft war, hast du auch noch alle Ansprüche auf Rückzahlung.