anzeige wegen ladendiebstahl...(16 jahre)

6 Antworten

Hallo..., erstmal hoffe ich, das du nicht wirklich stolz darauf bist, was du getan hast.

Es kommt durchaus vor, das die Polizei bei Ladendiebstahl nicht hinzukommt sofern Dedektive anwesend sind, entsprechend die Diebstahlsanzeige entgegennehmen und dich danach wieder aus dem Ermittlungsverfahren entlässt.

Sollten allerdings ermittlungsrelevante Dinge vorgenommen werden wie Personalienfeststellung, Verweigerung bei Taschenentleerung usw., dann kann es nicht nur sinnvoll sein sondern es ist dann zwingend erforderlich, das entsprechende Polizeibeamte vor Ort erscheinen um die polizeilichen Maßnhamen durchzusetzen.

In Bezug auf das Strafmaß, so kann man dir nicht professionell sagen was auf dich zukommt denn es hängt u.a. von folgenden Punkten ab:

  • Bisherige Führung
  • Strafrigistrierung (vorherige eintragungen)
  • Emessensspielraum des Staw
  • Prognose in bezug auf Deliktbeghen zukunftsorientiert
  • usw... usw...

also, es kann sein das dieses Verfahren eingestellt wird, es kann aber auch sein, das du vom Gericht eine Auflage erhälst (Sozialstunden) oder aber auch Sozialstunden und eine Geldstrafe und nicht imer unüblich, eine Jugendstarfe auf bewährung mit bereits genannten Auflagen und falls du diese nicht erfüllst, gehts ab in den Jugendstrafvollzug... dann besteht auch durchaus die Möglichkeit, das du gleich ohne Bewährung dem Jugendstrafvollzug überstellt wirst, alles eine Sache deine strafrechtlichen Erscheinung in der deiner Vergangenheit und der mutmaßlichen zukunftsorientierten Lebensweise...

Ich hoffe das dir das eine Leere sein wird und du ganz genau auf dich achtest und dir genau überlegst, ob du so einen Bockmist nochmal machst. Irgendwann ist mal vorbei, dann landest du auch wegen 2 Cent in den Strafvollzug (Knast) und verbaust dir deine Zukunft.

Benötigst du Unterstützung so empfehle ich dir gerne, das du dich in deinem für dich Kreisbezogenen Sozialarbeiter wendest, mit dem du alles weitere besprechen kannst und der dich auch zukunftsorientiert unter die Arme greift mit der Möglichkeit, das du Fuß fasst.

Ich wünsche dir alles Gute für deine zukunft und benehme dich zukünftig oka...?

Liebe Grüße F.D.

joala11 
Fragesteller
 03.09.2014, 01:50

also die nicht wirklich schlecht aussehende chefin hat gesagt dass ihre filialen von geldstrafen absehen, ich hatte noch nicht mit der polizei zutun, ich glaub nen sozialarbeiter habe ich nicht nötig aber danke :)

FlyingDog  03.09.2014, 02:01
@joala11

Nun, die Filiale kann ja herzlich gerne von einer Geldstrafe absehen, die Geldstrafe der Filiale in der du den Diebstahl begannen hast hat nichts mit der Geldstrafe zu tun, die das Gericht in einem gerichtlichen Verfahren festsetzt, das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Das eine ist die Bearbeitungsgebühr (Dedektei usw.) und das andere eine geldliche Strafe, die vom Gericht als Strafe festgesetzt wird. Hier würde natürlich deine finanzielle Situation eine entscheidene Rolle spielen, es soll zwar weh tun dich aber nicht arm machen... ;) Ich denke persönlich, das es eher nicht zu einer Geldstrafe kommen wird.

Allerdings, wenn die Dedektei eine Anzeige verfasst hat, und diese nicht zurückgezogen wurde, dann wird das Verfahren wegen Ladendiebstahl seinen Weg laufen.

Dein Vorteil ist, wenn es so ist wie du schreibst, dass du noch nichts mit der Polzei zu tun hattest, das der Staw. (Staatsanwalt) es bei einer Ermahnung belässt..., falls eine Ermahnung erfolgt, dann solltest allerdings wirklich ganz genau aufpassen, denn das ist ein Bugschuß und wehe, du baust nochmal Mist, dann wird aus dem Bugschuß, ein Volltreffer und eine Versenkung... ;)

Keine Angst, wird alles gut so sein wie es ist, das Verfahren wird höchstwahrscheinlich eingestellt werden...

Alles Gute!

Gut, wenn jemand Schokolade klaut, (und sich erwischen lässt) würde Dich wohl sogar die Polizei auslachen.

Aber Diebstahl bleibt Diebstahl, wobei es warscheinlich bei einer Verwarnung oder einem Bußgeld bleiben wird. Dass Du in dem Laden Hausverbot bekommst ist auch gut möglich. Aber ich denke, das schlimmste, was Dir droht ist der Ärger von deinen Eltern.

Naja, liebe joala11, das die Chefin gelacht hat glaube ich zwar nicht so recht. Denn schließlich hast du einen Diebstahl begangen, den du sicherlich nicht nötig hattest. Ich würde an deiner Stelle mit den Eltern darüber reden, dann hast du schon einmal den ersten Schritt getan und fühlst dich sicherlich erleichtert. Natürlich wirst du einen Brief von der Polizei bekommen, dennoch glaube ich nicht, dass man das zur Staatsanwaltschaft weiterleitet. Gehe noch einmal in das Geschäft und entschuldige dich beim Geschäftsführer. Sage ihm, das es dir sehr leid tut was du getan hast. Frage, ob er eine Möglichkeit sieht, das du diesen Schaden wieder gut machen kannst. Vielleicht hat er eine kleine Aufgabe für dich und die Sache hat sich erledigt. Mein Sohn hatte mal mit 10 Jahre ein Eis in einer Kaufhalle geklaut. Ich bin dann sofort zu dem Geschäftsführer und habe mich für meinen Sohnn entschuldigt. Mit dem Geschäftsführer habe ich vereinbart, dass mein Sohn auf alle Fälle eine Strafe verdient hat. Er mußte, einige Tage vor dem Geschäft fegen, was ihm schon peinlich war, da ja seine Mitschüler dort vorbeikamen und ihn ausgelacht hatten. Trotzdem war er später in diesem Geschäft sehr beliebt und bekam sogar kleine Aufmerksamkeiten. Aber das hatte ihn geprägt und er hatte so etwas nie wiederholt. Er ist der ehrlichste Sohn für mich. Jetzt würde er lieber etwas geben als wegnehmen. Also laß es dir durch den Kopf gehen und gehe den erhlichen Weg. Dir reißt niemand den Kopf ab. Dir wünsche ich eine gute Klärung und grüße dich lieb, bienemaus63

Warts ab. Wenn der Hausdetektiv tatsächlich Anzeige erstattet, Du Glück hast und vorher noch nichts angestellt hast wird das Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wenn das aber nicht Dein erstes Ding war könnten Sozialstunden und eine Geldstrafe fällig werden, und spätestens dann kannst Du es Deinen Eltern wohl nicht mehr verheimlichen. Hat der Detektiv sich denn Deine Personalien notiert?

joala11 
Fragesteller
 03.09.2014, 01:36

ja also das war dass erste mal dass ich erwischt wurde und überhaupt etwas mit der polizei zutun hab, ja hat er und sie haben auch meinen perso kopiert...

oliberlin  03.09.2014, 01:39
@joala11

Ja, dann hast Du sicher auch ein Hausverbot für eine bestimmte Zeit erhalten, oder? Das wäre dann das einzige, worüber Du Dir Sorgen machen solltest, und woran Du Dich auch halten solltest. Erwischt man Dich trotz Hausverbots in dem Laden wäre das die nächste Anzeige, wegen Hausfriedensbruchs. In der Regel gelten diese Hausverbote aber nur für ein Jahr oder so etwas, dafür aber idR. in jeder Filialle dieses Anbieters.

Ansonsten: Siehe oben, das Strafverfahren dürfte eingestellt werden.

joala11 
Fragesteller
 03.09.2014, 01:44
@oliberlin

ja hab 3 monate hausverbot bekommen, heißt eingestellt dass ich erst garkeine post bekomme oder dass meine eltern benachrichtigt werden und dann nichts passiert?

oliberlin  03.09.2014, 01:53
@joala11

Das bedeutet, dass Du auf jeden Fall mindestens einmal Post bekommst: Von der Staatsanwaltschaft, in dem Brief steht dann, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde.

Ja joala11, ich glaube da wird eigentlich nicht viel passieren. Mein Freund hatte mal Süßigkeiten in wert von 10€ gestohlen und da ist bis heute nichts passiert außer das er 2 Jahre hausverbot bekommen hatte das war vor 3 Jahren. Also keinen Angst. Und bei meinem (ehemaligen) Freund hatte ihn die Polizei noch nach Hause gebracht.