Diebstahl ... habe Angst?

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ich habe gestern einen großenDer Warenwert lag bei etwa 100 Euro, also nichts wirklich wertvolles. Fehler gemacht. Ich bereue das immer noch.

Einen ganzen Tag lang schon? Wow^^^

Der Warenwert lag bei etwa 100 Euro, also nichts wirklich wertvolles.

Du musst ja heftig viel Geld zur Verfügung haben, dass Du 100,- als nicht wertvoll ansiehst...

Im Regelfall wird bei 19jährigen hier eine Verfahrenseinstellung §45 JGG in Betracht kommen. Allerdings in diesem Fall wohl gegen eine Auflagen. Je nachdem, ob Du schon Geld verdienst gegen eine Geldauflage oder Sozialstunden. Worum Du Dir keine Gedanken wirst machen müssen, ist ein Eintrag im Führungszeugnis. Der ist hier in keinem Fall zu erwarten. Wenns extrem dumm läuft, müsstest Du mit einer Geldstrafe von 1 Netto-Monatseinkommen rechnen.

MaGo19 
Fragesteller
 13.11.2015, 20:28

gut zitiert :D

habe kein Einkommen mache aber ein FSJ kann man die Sozialstunden da mit berechen?

MaGo19 
Fragesteller
 13.11.2015, 20:34
@MaGo19

du kennst dich ja für sozialstunden hier angegeben. kann man das FSJ dazu zählen?

skyfly71  14.11.2015, 08:49
@MaGo19

Nein, natürlich nicht. Das wäre ja dann keine Strafe. Weder bei seinem eigenen Arbeitgeber noch in seinem eigenen Sportverein kann man die Stunden leisten.

Und wie oft hast du schon geklaut und wurdest nicht erwischt? Wenn die Waren im Wert von 100 Euro für sich keinen allzu hohen Wert haben, stellt sich mir die Frage warum du sie nicht kaufst. Da musst du durch. Ich hoffe es ist dir eine Lehre sein. Als Ersttäter hast du aber vermutlich keine hohe Strafe zu erwarten.

Das Verfahren wird nicht eingestellt aber wen du dem Richter sagst das du es bedauerst und es nicht mehr tun wirst Kanst du zb mit Sozialstunde davon kommen damit bist du dann auch nicht vorbestraft außerdem kann es auch möglich sein das du noch unter das Jugendgericht Fälst das ist zb bis 21 Möglich Aber das muß dir dein Anwalt sagen .!

Straftat ist Straftat ,aber Richter merken ob du inder Lage bist die Tat zu wiederholen oder nicht.Du wirst eine Strafe kriegen, die wird jedoch nicht so hart ausfallen wie bei einem Wiederholungstäter.
Gute Einstellung das du es bereist:)
Zerbrech dir jetzt nicht dein Kopf, du kannst es eh nicht ändern und aus Fehlern lernt man.

Lg: Sarah:)

MaGo19 
Fragesteller
 13.11.2015, 20:25

aber es kann eingestellt werden, oder nicht? also es wäre möglich?!

Sarriii  15.11.2015, 13:59

das Weiss ich nicht... ich meine wenn man was für 2 Euro geklaut hätte wäre es wahrschdinlicher... sie ist ja auch schon 19

also eine akte wird sicher angelegt.

bekommst vieleicht paar sozialstunden aber mit mehr musst du nicht rechnen wenn überhaupt ;)

MaGo19 
Fragesteller
 13.11.2015, 20:26

ist das ernst gemeint? ich meine als Ersttäter kann ja auch ein ernstes "du du" kommen oder?

Marius27021995  13.11.2015, 20:30
@MaGo19

naja wenn die anzeige nicht zurück genommen wird geht das vor gericht  und bei erste mal sagen die zwar nur "du du" ( vieleicht sozialstunden oder wie das heißt) aber eine akte wirst du dann haben bei der polizei damit die wissen das du schon mal gestohlen hast.

Zuko540  14.11.2015, 12:26
@Marius27021995

wenn die anzeige nicht zurück genommen wird geht das vor gericht 

Das geht so oder so vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft entscheidet, wie es weiter geht.

Selbst, wenn die Anzeige zurückgenommen würde, weil es handelt sich bei 100€ nicht mehr um ein Antragsdelikt, sondern schon um ein Offizialdelikt, der einen Strafantrag zur Verfolgung und Ahndung nicht benötigt, weil nach Rechtsprechung des OLG Frankfurt und OLG Hamm der Grenzwert von 50€ ist bei Diebstahl geringwertiger Sachen.