Ich habe Geld geklaut und wurde erwischt was nun?

17 Antworten

Lass Dich von einem Anwalt beraten.

Dein wichtigster Gedanke sollte sein, wie Du ehrliche Reue zeigen kannst. Und nicht, wie Du möglichst schadlos aus der Nummer rauskommst.

Aber ein Anwalt ist doch teuer oder ?

@Umut36

Kein Anwalt ist meist teurer.

@DerRoll

Ich hoffe es :/

@Umut36

Wie ich oben schon mal geschrieben habe, wird sich jemand von der Jugendgerichtshilfe melden. Der wird mit dir sprechen und vor Gericht mitteilen, wo dein Reifegrad liegt, familiäre Verhältnisse, Umfeld. Er spricht für dich und wird dem Gericht eine Strafe vorschlagen, an der sich der Richter auch meistens orientiert

die Suppe auslöffeln,

du bekommst Post von der Polizei, das kann paar Tage/Wochen dauern, je nach Bearbeitungszeit.

das geht vor Gericht, was da rauskommt, Bewährung - Sozialstunden

du darfst dir einen neue Ausbildung suchen, dich hat der Chef gefeuert, das Fristlos.

Auf keinen Fall Bewährung, das würde ja eine Freiheitsstrafe voraussetzen und die gibt es für die Bagatelle nicht, wenn es die erste Tat war.

@Frank6188

wenn er die Sozialstunden nicht korrekt ableistet, was dann?

@peterobm

Dann gebe es zur Steigerung Wochenendarrest, oder Jugendarrest bis zu vier Wochen. Arreste sind keine Freiheitsstrafen in dem Sinne.

Sozialstunden, Aufforderung zur Rückzahlung der 120€ (wenn nicht bereits geschehen), Eltern werden informiert, Eintrag im Führungszeugnis und die fristlose Kündigung on TOP

Mehr aber nicht.

Und fristlose Kündigung.

@Hannes62a

Ja, das ist aber selbsterklärend. Nehme es trotzdem auf :D

Eintrag im Führungszeugnis

Da werden nur Jugendstrafen von nicht weniger als 2 Jahren eingetragen und auch davon nicht alle.

Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel werden überhaupt nicht im BZR und damit auch nicht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen.

@DameDePique

Genau so sieht es aus. Und bei Erwachsenen glaube ich oder so war es mal, gibt es den Eintrag erst ab 90 Tagen.

@Frank6188

Bei einer einmaligen Verurteilung von einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder einer Haftstrafe bis zu 3 Monaten, erfolgt keine Eintragung in das private Führungszeugnis. Erfolgt jedoch eine weitere Eintragung in das BZR, werden fortan beide Verurteilungen im Führungszeugnis gelistet.

Das erweiterte Führungszeugnis sowie das behördliche Führungszeugnis sind jeweils etwas detaillierter, gemessen an den Zwecken, für die sie benötigt werden.

Du hast eine Straftat begangen, da steckt das Wort Strafe schon drin!

Wie die Strafe ausfällt, kann niemand genau sagen, aber grundsätzlich kommen Minderjährige (zunächst) ohne Freiheitsstrafe davon.

Du kriegst natürlich eine Anzeige wenn deine Chefin das will. Wenn du eine kriegst musst du wahrscheinlich Sozialstunden machen. Aber vielleicht redest du noch mal mit ihr und sagst das du kostenlos ein paar Überstunden machst. Und gibst das Geld natürlich zurück. Aber sowas geht echt nicht.