Anzeige wegen Intim-Foto, was passiert?
Angenommen Person A lernt Person B über Snapchat kennen, Person A ist 20 Jahre alt, Person B gibt ihr Alter im NACHHINEIN mit 14 an. Person A schickt Person B Oberkörper frei Fotos (B hätte A direkt danach löschen können). Die 14 Jährige Person B fordert einige Tage später die 20 Jährige Person A auf, ihr Intim Fotos zu schicken, als er dies tat, blockierte person B, A direkt.
Was passiert, wenn B eine Anzeige erstattet, sie hat die Bilder ja angefordert. Wie würde die Strafe ausfallen?
4 Antworten
Hey,
erst einmal ist das Versenden eines nackten Oberkörpers nicht strafbar.
Das Nacktbild ist nur auf die Aufforderung von der zweiten Person hin geschickt worden. Hast du noch im Chatverlauf die Aufforderung? Mach schnell einen Screenshot davon.
https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/sexting-verschicken-von-nacktbildern-strafbar/
Hier ist zwar nur von Sexting unter Jugendlichen die Rede, aber verweist klar darauf, dass Einwilligung zur Straflosigkeit führt.
Trotzdem rate ich dir in Zukunft auf solche Fotos zu verzichten. Erstens kann man nie wissen wie alt eine Person wirklich ist und zum anderen weißt du nicht, was die andere Person mit diesen Fotos macht. Es dient deiner eigenen Sicherheit.
Dann musst du darauf hoffen, dass Snapchat noch den Chat hat. Die Chance besteht.
Bevor du gleich die Flinte ins Korn wirfst, solltest du überlegen, was du zu deiner Verteidigung vorbringen kannst. Immerhin ist es die Wahrheit, wenn du sagst, dass sie dich darum gebeten hat.
Ggf. solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen.
Im Strafrecht herrscht immer noch in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Auch werden viele Sachen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Also, nicht gleich aufgeben, sollte es denn wirklich zu einer Anzeige kommen ( was ich bezweifle)!
Zieh einfach in der Zukunft deine Lehren daraus.
Kommt darauf an ob es einfach ein Nacktfoto war oder ein pornografisches Bild. Bei einem Nacktfoto gäbe es keine Strafe. Ansonsten würde das wahrscheinlich eine Geldstrafe geben.
Also dieser Link könnte dir vielleicht weiterhelfen. Er wurde zwar in einem anderen Zusammenhang erstellt, enthält aber grundsätzliche Informationen, die für dich interessant sein könnten.😉
Und konkreter auf deine Frage bezogen: https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/sexting-verschicken-von-nacktbildern-strafbar/
https://www.kujus-strafverteidigung.de/blog/sexting-verschicken-von-nacktbildern-strafbar/
Ich würde mir aber trotzdem nicht voreilig Sorgen machen...Wo kein Kläger, da kein Richter! Warte erstmal ab. Ich wünsche dir alles Gute!
Leider kein Screenshot da es über Snapchat war und der Chat direkt gelöscht wird, meinst du im Falle einer Anzeige würde es auf eine Geldstrafe hinauslaufen oder mehr?? Und ist die Ausbildungsstelle in Gefahr ?