Strafe bei Beleidigung (Ersttäter)?

2 Antworten

Das entscheidet ein Richter.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, weil du Ersttäter bist und die Straftat als eher „geringfügig“ eingeschätzt wird. Andernsfalls kommt es vielleicht zu einer geringen Geldstrafe. Allerdings gilt man in Deutschland erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen als „vorbestraft“. Dieses Strafmaß schätze ich, sofern du wirklich Ersttäter bist, als unrealistisch ein.

Egal, zu welchem Ergebnis die Strafanzeige führt: Der Vorfall wird im „zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister“ gelistet, auf das alle Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet zugreifen können – auch, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt. Wirst du also in Zukunft erneut straffällig, ist ein Verfahren vor Gericht nahezu vorprogrammiert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung