EOS DID Inkasso Unternehmen und angebliche Telekom Schulden?

3 Antworten

Titelkopie anfordern mit 1 Woche Frist, sonst Beschwerde beim zuständigen OLG und Strafanzeige wegen Nötigung und versuchtem Betrug.

Besteht kein Titel, auf Einrede der Verjährung berufen.

Deine Frage ist durchaus berechtigt, du hast hier aber ein sehr wichtiges Detail außer acht gelassen. Bitte Fragen daher immer vollständig mit den Hintergründen stellen, eine Beantwortung ist daher oft falsch!

Ich kenne den mutmaßlichen Sachverhalt, darum kann ich sagen, dass die Forderung vermutlich 10-20 Jahre alt ist? und eigentlich gering war, d.h. Betrag weit unter 50 Euro? Dies wird im Schreiben erläutert!

Der Name EOS DID taucht hier im Netz wegen solcher Fälle auf. Da du früher Kunde warst ist irgendein Kleinbetrag nach deiner Kündigung bei rosaT übrig geblieben. Die Telekom hat dies nie nachgefordert, da der Betrag den Aufwand nicht rentierte.

In der Regel ist der Betrag so gering, dass die Verjährung nach spätestens 3 Jahren eintritt. Das trifft hier zu?

Der Brief ist allerdings kein Betrug. Die Herrschaften nutzen hier eine Gesetzeslücke aus. Die Telekom hat offenbar die Forderung "abgetreten" sprich verkauft. Die Firma schreibt dich an, obwohl sie weiß, dass sie die Forderung nicht mehr durchsetzen kann. Aber eine Vielzahl von Personen zahlt wohl, so dass es sich rentiert. Woraus sich die einzelnen sonstigen Forderungsposten zusammensetzen ist natürlich auch fraglich. Für mich ist das höchst unseriös aber leider zumindest nicht strafrechtlich relevant.

Du solltest das tun, was Kevin1905 vor 25 Minuten empfohlen hat, ein Einwurfschreiben tätigen. Formulare hierfür findest du bei kurzer Suche auf www.verbraucherzentrale.de.

So, aber ich persönlich würde mich damit nicht zufrieden geben. Beschwere dich über die Vorgehensweise bei der BAFIN. Letztlich braucht ein Inkassounternehmen eine Genehmigung. Und diese wird mit vielen Beschwerden hoffentlich mal geprüft.

ZUSATZ:

ich gehe bei meiner Antwort von diesem Sachverhalt aus, vielleicht liege ich auch komplett daneben. Aber deine beschriebene Geschichte passt hier genau hinein.

Ganz einfach: Einmal schriftlich antworten per Einschreiben mit Rückschein, dass sie den Anspruch schriftlich begründen sollen innerhalb einer von dir bestimmten Zeit. Sollte das nicht passieren, wirst du entsprechende rechtliche Schritte einleiten (z.B. wegen versuchtem Betrug). Und das tust du dann auch.

Kein Rückschein!

Einwurfeinschreiben!