Kann ich meine Ex Freundin Anzeigen wegen Bedrohung?

6 Antworten

Da in Deiner Frage keine Forderung von ihr gestellt wird, liegt weder eine Erpressung, eine Bedrohung und auch keine Nötigung vor.

Da in Deiner Frage keine Forderung von ihr gestellt

"Forderungen" sind kein Teil des Tatbestands von Bedrohungen und der Nötigung, wenn du die entsprechenden Gesetzestexte lesen würdest, bevor du den Antwort-Knopf drückst, wäre dir das klar.

@Haglaz

Sorry, aber gelesen hast Du die Gesetzestexte sicher ebenfalls nicht.

§ 240 StGB: Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Klare wenn/dann Forderung

Richtig ist das in § 241 StGB Nötigung keine wenn/dann Forderung besteht, ein Verbrechen wird allerdings auch nicht angedroht. Das hätte ich eventuell genauer angeben sollen, jedoch reichen hier allgemeine Angaben aus. Daran das, zumindest aus dem Fragetext, keine Strafbarkeit vorliegt ändert das allerdings nichts.

Eine Bedrohung ist die Ankündigung zur Begehung eines Verbrechens.

Welches Verbrechen hat sie denn hier angekündigt? Ein Vebrechen ist eine Straftat für die eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr verhängt wird.

Nein. Sie bedroht dich ja nicht damit, an dir eine strafbare Handlung vorzunehmen. Jedenfalls ist es nicht strafbar im Sinne einer Bedrohung, jemandem anzukündigen, einem anderen eine wahre Tatsache über ihn zu erzählen. Um was geht es denn? Lass uns nicht neugierig sterben! :-)

Das ist sehr Privat und das werde ich nicht veröffentlichen

@Mistersam86

Ok, kein Problem. Aber als Bedrohung ist es so jedenfalls nicht strafbar und Erpressung käme nur in Betracht, wenn du dafür irgendwelche Leistungen für deine Ex erbringen solltest. Wolltest du Anzeige erstatten, müsstest du aber wohl oder übel ohnehin die Hose runterlassen... Wenn es aber wirklich sehr peinlich ist, dürfte es auch deiner Ex nicht so einfach fallen, sich vor eurem AG aufzubauen: "Chef, übrigens muss ich ihnen unbedingt noch etwas über den Sam erzählen." Auch Petzer und Denunzianten wissen, dass kaum jemand Petzer und Denunzianten mag. Also immer schön cool bleiben! :-)

Wahre Tatsachen über dein noch so privates Leben kann sie jedermann gegenüber äußern. Was soll daran strafbar sein? Weshalb willst du Anzeige erstatten?

Wenn dein Chef von ihr oder auch nur reinem Hörensagen über Dritte von einem fristlosen Kündigungsgrund erführe, hast du den doch geschaffen, oder?

Und nach eurer Trennung steht sie ihm und vor Gericht auch als Zeuge zur Verfügung :-)

Tja, scheint offenbar zu stimmen, dass sie dein Leben zerstören kann :-)

ich sag mal so jeder hat was unterm Teppich und sie hat es preisgegeben.

Das wäre Erpressung, die du aber erst einmal beweisen müsstest.

Wenn es sich allerdings um eine Tatsache handelt, könnte sie dir deinen Job trotzdem kaputt machen.

Einmal mehr ein Grund, privates und berufliches auseinander zu halten.

Nee, nicht jeder Zickenterror ist gleich eine Erpressung im Sinne des 253 StGB.

Wenn man Anzeige erstattet, ist man Zeuge und muss nichts beweisen.

Bei einer Gerichtsverhandlung ist es im Ermessen des Gerichts, eher dem Zeugen oder dem Beschuldigten zu glauben - weitere Zeugen wären also sicher hilfreich - eine Beweislast besteht aber nicht.

@bronkhorst

Wenn man unbegründet Anzeige erstattet und damit die Zeit der Ermittlungsorgane verplempert, kann man auch schnell selber zum Täter werden wg. Falschverdächtigung... :-)

Hier werden aber ja noch nicht einmal Tatbestandsmerkmale der Strafnorm behauptet! :-)

Gott DerHans, wann wirst du endlich gesperrt?