Anzeigen wegen Sorgerechtsverletzung?

7 Antworten

Ja, da seit Beginn 2017 BEIDE Eltern unterschreiben müssen. Du kannst auch dem Sachbearbeiter des Ordnungamtes anzeigen- der hat seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt- er muss nachfragen und darf dann die Ummeldung nicht tätigen. Dienstaufsichtbeschwerde gegen ihn...

Das ist nicht erst seit 2017 so, das kam mit dem gemeinsamen Sorgerecht.

Beim Umzug innerhalb der Stadt braucht es aber immer noch nur eine Unterschrift.

@Menuett

Aber seit 2017 ist es zwingend- wir haben es selbst erlebt, dass die KM umgemeldet hat und es sogar durchkam. Folge, da sie hinterlistigerweise das Datum um fast 1,5 Jahre zurückdatieren ließ und ide Strafe locker hinnahm: 1,5 Jahr Kindergeld zurückzahlen- alles intervenieren half nicht.

@sassenach4u

du redest unsinn. das war bei gsr immer so. innerhalb einer gemeinde braucht es die zweite unterschrift des kv nicht.

Nein, das ist kein Straftatbestand.

Innerhalb der Stadt / Kreises in dem sie wohnt, braucht sie deine Unterschrift auch gar nicht.

Habt ihr denn auch ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht???

ja haben wir, auch das gemeinsame Sorgerecht.

@Kalioum

Ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht kann ich mir nur schwer vostellen.

Das würde bedeuten, dass ein Elternteil nur mit der Erlaubnis des anderen in eine neue Wohnung ziehen dürfte.

So eine Entscheidung trifft mit Sicherheit kein Familiengericht in Deutschland.

@Schnoofy

Die meisten Eltern haben das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, das ist so üblich.

Und ja wenn ein Elternteil nach außerhalb der Stadt, in der sie momentan leben, umzieht, dann braucht man tatsächlich beide Unterschriften.

du gehst zum  einwohnermeldeamt und machst die ummeldung rückgängig, indem du das kind wieder dahin meldest wo es vorher war. weiterhin machst du bekannt beim ema, dass ohne dich als zweiten sorgeberechtigten, keines deiner kinder irgendwohin gemeldet wird.

wo lebte das kind vorher? warum ist die ummeldung ein problem für dich und wie weit ist der neue ort entfernt vom alten.

eine anzeige wie du sie aufgeben willst gibt es nicht. deine ex hat auch nicht viel falsch gemacht, sie muss ja ummelden. es ist der mitarbeiter der ema der einen fehler gemacht hat unter umständen. hier kommt es darauf an, ob deine ex noch im selben ort wohnt oder ob sie nach außerhalb verzogen ist.

Ja wir beide haben das Sorgerecht, und es ist gerichtlich noch nichts geklärt. Sie hat es einfach gemacht.

was ist gerichtlich nicht geklärt, das kind bei ihr lebt. wie du schreibst, tut es das ja bereits. du kannst also nur wieder zurückmelden - dazu befrage deinen anwalt.