Anwalt vom Gericht...wer bezahlt bei Hartz4-Empfänger?
Hallo!
Nen Kumpel hat heut ne Anklageschrift mit der Post bekommen...Es bezieht sich auf das Strafrecht. Im Brief steht drin, das er Recht auf einen Anwalt hat, sonst wird ihm einer vom Gericht gestellt. Nun isses so, das mein Kumpel nur Hartz4 bekommt.Er kann sich also keinen Anwalt leisten...aus (leider ) eigener Erfahrung weiss ich, das ein Anwalt seeehr teuer is. Wer bezahlt dann diesen Anwalt vom Gericht?Denn mein Kumpel kann das nicht.
Prozesskostenbeihilfe bekommt man als Angeklagter im Strafrecht ja nicht.
6 Antworten
Ein Pflichtverteidiger, der nach § 140 StPO beigeordnet wird, wird zunächst von der Staatskasse bezahlt. Sein Hornorar ist dann Teil der Gerichtskosten. Nach Abschluß des Verfahrens wird der Kumpel eine Gerichtskostenrechnung von der Staatsanwaltschaft bekommen, in der die Kosten für den Anwalt enthalten sind. Das ist dann so, als wenn man Schulden bei Neckermann hat. Nur, daß man hier keinen Fernseher, sondern eine Gerichtsverhandlung bestellt hat - gezwungenermaßen. Wenn er dann nicht zahlen kann, muß er ggf. eine Eidesstattliche Versicherung ablegen. Die Länder sind aber bei der Eintreibung von Gerichtskosten und Ratenzahlungsvereinbarungen sehr großzügig.
THX for the Star =)
Die Staatskasse kommt für seinen Pflichtverteidiger auf. Am besten wendet er sich jetzt an die Rechtspflegestelle des fraglichen Gerichtes, die helfen ihm weiter und nennen ihm Anschriften von Pflichtverteidigern.
Ja, natürlich. Sonst braucht man ja keinen Pflichtverteidiger.
er kann Beratungshilfe beim Gericht beantragen das soll er mal versuchen
Darum bekommt er ja einen Anwalt vom Gericht gestellt. Der kostet ihn nichts. Er kann ihn sich aber auch nicht aussuchen. Er muss nehmen wen er kriegt.
http://sozialrecht.suite101.de/article.cfm/hartzivwerbezahltden_rechtsanwalt
Gilt das auch im Strafrecht.Und auch, wenn man der Angeklagte ist?