Anwalt vom Gericht...wer bezahlt bei Hartz4-Empfänger?

6 Antworten

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Ein Pflichtverteidiger, der nach § 140 StPO beigeordnet wird, wird zunächst von der Staatskasse bezahlt. Sein Hornorar ist dann Teil der Gerichtskosten. Nach Abschluß des Verfahrens wird der Kumpel eine Gerichtskostenrechnung von der Staatsanwaltschaft bekommen, in der die Kosten für den Anwalt enthalten sind. Das ist dann so, als wenn man Schulden bei Neckermann hat. Nur, daß man hier keinen Fernseher, sondern eine Gerichtsverhandlung bestellt hat - gezwungenermaßen. Wenn er dann nicht zahlen kann, muß er ggf. eine Eidesstattliche Versicherung ablegen. Die Länder sind aber bei der Eintreibung von Gerichtskosten und Ratenzahlungsvereinbarungen sehr großzügig.

skyfly71  13.10.2010, 12:53

THX for the Star =)

Die Staatskasse kommt für seinen Pflichtverteidiger auf. Am besten wendet er sich jetzt an die Rechtspflegestelle des fraglichen Gerichtes, die helfen ihm weiter und nennen ihm Anschriften von Pflichtverteidigern.

Anettchen2010 
Fragesteller
 13.10.2010, 12:42

Gilt das auch im Strafrecht.Und auch, wenn man der Angeklagte ist?

WetWilly  13.10.2010, 12:43
@Anettchen2010

Ja, natürlich. Sonst braucht man ja keinen Pflichtverteidiger.

er kann Beratungshilfe beim Gericht beantragen das soll er mal versuchen

Darum bekommt er ja einen Anwalt vom Gericht gestellt. Der kostet ihn nichts. Er kann ihn sich aber auch nicht aussuchen. Er muss nehmen wen er kriegt.

http://sozialrecht.suite101.de/article.cfm/hartzivwerbezahltden_rechtsanwalt