Briefe an alte Adresse?

5 Antworten

Einmal davon abgesehen, dass man der Post (rechtzeitig, am besten zwei Wochen vorher mit dem Datum, ab dem die Post an die neue Adresse gesendet werden soll) einen Nachsendeauftrag erteilen sollte, wie es die anderen Antworter schon richtig erklärten...

Wenn einer Post erhält, die an einen anderen Adressiert ist, darf er die nicht einfach weg werfen, sonst macht er sich strafbar! Das kannst du den "Neumietern"/Nachmietern gleich von vorn herein klar machen. Wenn sie Deine Post weg werfen, bekommen sie richtig juristischen Ärger.

Wenn man einen Brief erhält, der an jemand anderen Adressiert ist, muss man ihn an die Post zurück geben. Idealer weise schreibt man "Empfänger verzogen" auf den Umschlag und wirft ihn in den nächsten Post-Briefkasten.

Wenn man einen Brief erhält, der an jemand anderen Adressiert ist, muss man ihn an die Post zurück geben.

Das ist zwar richtig, aber einfach nur blauäugig. Wer will sowas beweisen?

@Artus01

Man kann jemanden der das regelmäßig macht, überführen.

Und jemanden der ankündigt, er würde Briefe weg werfen, kann man gleich klar machen, dass er damit ins Klo greift.

Stell ein nachsende Antrag bei der Post kostet glaune ich für 6 Monate ca 20€ die Post wirt dann automatisch zu neuen Adresse gesendet

Du bist dafür verantwortlich, dass du die Briefe erhältst

Schwachsinnig. Dann würde vor Gericht doch ein Absenden genügen.
Das Gericht sieht aber vor, dass der Erhalt des Briefes unbedingt erfolgt sein muss, der empfänger hat nur ein minimales dazu beizutragen

Achso! Wenn der Briefträger einen Brief versehentlich bei deinem Nachbarn einwirft, bist du dafür also selbst verantwortlich?

Und wenn deinem Nachbarn Recht und Gesetz scheißegal ist und er einen an dich adressierten Brief einfach weg wirft, bist du auch dafür verantwortlich?


Wenn mir jetzt ein alter Arbeitgeber, Anwalt oder Händler eine Mahnung schickt oder irgendetwas, auf das ich antworten müsste

Nichts davon müsstest du beantworten.

Kann ich da erflgreich Widersprich einlegen.

Ja und nein. Wenn ich dir eine Mahnung schicke und die kommt zurück mit unbekannt verzogen, gehe ich zum Einwohnermeldeamt, bezahle 10,- € und die sagen mir deine neue Adresse. Dann schicke ich die Mahnung hinterher.

Alle Kosten, die mir dafür entstehen, hast du mir zu ersetzen.

Oder wenn sich sonst irgendwelche Probleme dadurch ergeben, dass ich auf das mir zugeschickte Dokument nicht antworten konnte.

Ich erzähle dir eine Geschichte aus einer nicht all zu entfernt liegenden Vergangenheit:

  • Ich hatte einen Vertrag bei einem Mobilfunkanbieter.
  • Ich habe einer Rechnung widersprochen und um Klärung gebeten. Es tat sich wochenlang nichts.
  • Ich bin umgezogen. Es bestand ein weiterer Vertrag mit dem gleichen Anbieter.
  • Irgendwann wollte ich ein neues Konto eröffnen. Dies wurde mir verweigert mit Hinweis auf einen titulierten Schufaeintrag. Ich habe meine Schufa angefordert (mache ich seitdem jedes Jahr).
  • Eben jener Mobilfunkanbieter hat einen Titel gegen mich erwirkt. Ich rannte zu meinem Anwalt wir forderte die Zustellungsurkunde an und sah, dass Mahn- und Vollstreckungsbescheid wohl unter der Anschrift meiner Mutter zugestellt wurden, die rein zufällig den gleichen Nachnamen hat wie ich.
  • Ich zum Einwohnermeldeamt und einen Registerauszug angefordert. Damit zum Anwalt, der zum Gericht zwecks Widereinsetzung in den vorigen Stand. Widerspruch gegen den Mahnbescheid, Schufa-Eintrag entfernt. Bis jetzt nichts mehr gehört. Der neue Vertrag bei besagtem Anbieter besteht immer noch.

Im Nachhinein kein Weltuntergang für mich aber ärgerliche Rennerei.

Ich zieh auch bald um und geb daher bei der deutschen post ein nachsende auftrag. Kostet für 6 monate 25€, für 1 jahr 35€.

Danke, damit hat sich die Frage auch erledigt, wenn das Rechtskräftig ist.

@Kritiker2

Rechtskräftig können nur Urteile sein.