Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben - Welche Folgen?

4 Antworten

Sollte er nicht unterschreiben geht das Ganze vor Gericht. Er unterschreibt und hat Ruhe; könnte sein, kommt auf die Umstände an. 

Auch wenn er Bilder während der Beziehung aufgenommen hat, so hat SIE immer noch die Rechte daran. Er darf die Bilder nicht auf X-Plattformen hochladen. 

Den Prozess GEWINNT er nicht. 

Dass man mit Fotos die einem überlassen wurden allen möglichen Schindluder treiben dürfte, ist ja mal eine ganz verqueere Ansicht...

Wenn man nichts tut, riskiert man eine einstweilige Verfügung, die natürlich zusätzliche Kosten verursacht.

Unterschreibt man die Unterlassungserklärung ist man natürlich daran gebunden. Vergisst man auch nur ein Foto oder einen Account zu löschen, hat man ein Problem. Aber auch mit Anwalt wird man wohl eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen, die aber im Grund das gleiche bedeuten wird.

Einen Anwalt zu beauftragen sichert also seine Rechte, eine Unterlassungserklärung wird er aber wohl so oder so abgeben müssen.

Nachdem er sich die Suppe jetzt schon eingebrockt hat, wird er sie auslöffeln müssen. Kostenlos wird das nicht. Außerdem kann ihn seine Freundin wahrscheinlich zusätzlich anzeigen.

Wenn er nicht unterschreibt, ist die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt und es droht eine Unterlassungsklage, evtl. eine einstweilige Verfügung.

Bisher liegt eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung vor. Die unerlaubte Veröffentlichung verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person, was z.B. nach § 33 KunstUrhG auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könnte. Die Nichtabgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung könnte ein Grund sein, Strafantrag zu stellen.

Billiger als jetzt vom gegnerischen Anwalt angeboten, wird er aus der Sache eher nicht rauskommen.

Wenn er das gemacht hat, hat er KEINE CHANCE!

Auch wenn die Bilder ihm damals IM VERTRAUEN überlassen wurde, dann bestimmt nicht mit dem Willen, diese auf diese Art und Weise ins Netz zu stellen!!!

Man sollte nach Möglichkeit die übersendete Erklärung nicht ohne weiteres und ohne Prüfung unterschreiben. Das heißt aber nicht, dass man keine unterschreiben soll!

Unterschreibt er nicht freiwillig, wird er darauf verklagt werden, was noch mal zusätzlich richtig viel Geld kostet!!!

PS: Im übrigen wird er mir Sicherheit noch eine Rechnung vom Anwalt bekommen!