Anwalt für Sozialrecht bei ALG 1 Bezug Gerichtskostenbeihilfe?

6 Antworten

Du musst mit deinen Bescheiden,mit der Forderung und Kontoauszügen der letzten Monate zum zuständigen Amtsgericht,da kannst du dann einen Beratungsschein beantragen und dir damit dann einen Anwalt suchen !

Bist du dir sicher das die Forderung von der Agentur für Arbeit kommt und nicht vom Jobcenter,weil sie dir Leistungen als Vorschuss gezahlt haben und diese jetzt natürlich wieder haben wollen ?

Aber auch hier sollte eine Begründung der Forderung enthalten sein.

Dann lege erst mal Widerspruch ein und bitte darin diese Forderung verständlich zu machen.

Ich denke mal, dass du keinen Anwalt brauchen wirst. Übrigens fallen vor dem Sozialgericht üblicherweise keine Gerichtskosten an. Lediglich die Kosten für deinen Anwalt sind zuerstatten, wenn du denn verlierst.

Nimm mal den Bewilligungsbescheid vom ALG 1 und vergleiche ihn Zahl für Zahl und Datum für Datum mit dem jetzigen Bescheid. Das müsste ja ein Änderungs- oder sogar Aufhebungsbescheid sein.

Kommt die Forderung überhaupt von der Agentur für Arbeit (ALG1) oder vom Jobcenter (ALG2)? Da du von einer Auflictung mit Monaten schreibst, kommt die das eher wie ein Schreiben vom Jobcenter vor.

Schnapp dir die Sachen und fahr am Montag hin. Zeit hast du ja. ;)

Wichtig ist noch:

ALG 1 wird für den vergangenen Monat, also nachschüssig gezahlt, während ALG 2 im Voraus, also vorschüssig bezahlt wird. Beispiel: Für November bekommst du ALG 1 am 01.12. und ALG 2 schon am 30. Oktober!

in dem Fall kann mir wohl nur ein Anwalt helfen

Der kluge Mann geht selbst erst einmal hin und fragt, worum es geht. Das kostet nichts - ein Anwalt aber schon, soweit die Beratungshilfe nicht sämtliche Tätigkeiten des Anwalts abdeckt.

Immerhin ist jedes Amt laut SGB I - Agentur für Arbeit und Jobcenter eingeschlossen - gesetzlich zur Beratung verpflichtet:

§ 14 Beratung: "Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind."

Gruß aus Berlin, Gerd

Du wirst erst einmal auf das Widerspruchsverfahren verwiesen. Wenn du einen Bescheid bekommen hast, muss darin auch eine Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein. (meistens auf der Rückseite). 

Wird deinem Widerspruch nicht abgeholfen, steht dir der Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Da dort keine Anwaltspflicht besteht, wird in der Regel auch keine Prozesskostenhilfe genehmigt. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist ebenfalls kostenlos. Der Rechtspfleger wird dir bei der Abfassung der Klage behilflich.

Weil Dir offensichtlich zuviel ausgezahlt worden ist. Mit Hartz4 musst Du Dir auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen. Du musst den hartz4-Bewilligungsschein, sowie die Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit nehmen und dort vorlegen. Mit dem Beratungsschein kannst Du dann einen Rechtsanwalt aufsuchen.