Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe und trotzdem Rechnung vom Anwalt?
Ich erhalte Verfahrenskostenhilfe. Trotzdem habe ich meinem Anwalt inzwischen schon 800€ bezahlen müssen, dank meiner Eltern ging das auch. Mein Anwalt sagt, es sei nicht alles über die Verfahrenskostenhilfe abgedeckt. Ich möchte meinen Anwalt nicht fragen, wieso, weshalb, warum. Er macht echt super Arbeit und ich will ihn nicht verärgern. Kann mir jemand erklären, wieso ich trotzdem Anwaltskosten habe?
2 Antworten
Moin,
je nachdem was für einen Anwalt du hast (bspw FACHanwalt) wird der sich zusätzlich bezahlen lassen. Für die meisten Anwälte reicht die PKH nicht aus, deswegen vereinbaren Sie mit dem Mandanten, dass darüber hinaus je nach Aufwand kosten zu tragen sind.
Nein. Bzw macht zwar nicht jeder Anwalt alles, aber das liegt dann eher an persönlicher Präferenz. Jeder Anwalt hat 2 Staatsexamen und damit die Befähigung zum richteramt. Hat man beide Staatsexamen kann man sich zum Anwalt zulassen. Dann ist man „0815“-Anwalt. Man kann sich aber auch noch in verschiedene Richtungen nach dem 2. Staatsexamen orientieren und hier zusätzliche Prüfungen ablegen um sich dann „Fachanwalt für...“ nennen zu dürfen. Diese zusätzliche ausbildung und somit „on top“ wissen, was nicht jeder Anwalt hat, kostet dann natürlich extra.
Soweit ich weiß werden die Kosten bei Gernigverdiener nur gestundet, also man bekommt einen Kredit und zahlt auf Raten den Betrag ab oder in bestimmten Härtefälle werden die ganzen Kosten erlassen.
Ich erhalte Verfahrenskostenhilfe, da ich an der Armutsgrenze lebe. Und trotzdem sagt mein Anwalt, das sind Leistungen, die ich selber bezahlen muss
Anscheinend bist Du trotzdem kein Härtefall.
Du solltest mal nachfragen warum Du zahlen mußt, obwohl Du es Dir nicht leisten kannst.
Ist nicht jeder Anwalt auf etwas spezialisiert?