Antworten zu den Fragen weil ich verstand nichts?

Aussage kräftige Antworten gesucht  - (Pflege, Rechtsanwalt, Jurist)

1 Antwort

Wieso, da wird ein Fall aufgemacht und Du sollst beantworten, ob das so richtig ist.

Fall 1)

Ein Altenpfleger/in darf i.m.-Injektionen vornehmen. Voraussetzung ist, dass er/sie gründlich eingewiesen wurde bzw. ihr das mehrmals gezeigt wurde. Wenn sie das noch nie eigenständig gemacht hat, kann sie das verweigern.

https://www.altenpflege-akademie.de/lerneinheiten/lerneinheiten_artikel/t/intramuskulare_injektionen_1

Fall 2)

Die Pflegekraft hätte am Telefon nochmal nachfragen müssen. 15 Tropfen? Ist das korrekt?

Haften muss hier der zuständige Arzt. Er hat das Medikament angeordnet und ist dafür verantwortlich, dass die richtige Dosierung verabreicht wird. Medikamente, die bei Überdosierung Schaden anrichten können, sollten in schriftlicher Form verordnet werden. Es war auch fahrlässig von dem Arzt, sich die Symptome einfach nur telef. durchgeben zu lassen. Er hätte sich persönlich von dem Befinden des Patienten überzeugen müssen.

lg Lilo