Kann ich ein versprochenes Geldgeschenk einfordern?

4 Antworten

Schenkungsvertraege sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden. Nur wenn sie bereits erfuellt wurden, bedarf es keiner notariellen Beurkundung.

Deiner wurde aber nicht erfuellt und anscheinend auch nicht notariell beurkundet. Daher hast du auch keinen Rechtsanspruch auf die ehemals beabsichtigte Schenkung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Was hilft dir das Recht? Willst du es wirklich einklagen? Juristische wissen tue ich es nicht, glaube aber nicht recht daran…

Frag doch lieber freundlich und vorsichtig, du hättest gerade so viele Ausgaben oder diese oder jene Investitionen vor, ob das noch stände mit der versprochenen Summe…

T3Fahrer

Wie bereits erwähnt hast Du keinen Rechtsanspruch.

Da sie Deiner Schwester das Geld überwiesen hat kann es ja auch sein, dass die Überweisung an Dich irgendwie unterging.
Frag doch einfach mal telefonisch nach - wie es ihr geht etc ... und ob Du etwas Falsches getan/gesagt hättest oder ob sie Deine Angaben nicht hatte, oder es einfach vergessen hat …

Nein Anspruch hast du nicht drauf immerhin ist es ihre Mutter und es steht ihr zu.

Hilfesuchende19 
Fragesteller
 26.03.2020, 14:28

Nein es war auch "nur" ihre Tante mütterlicherseits,von mir war sie die Frau meines Onkels

LouPing  26.03.2020, 14:46
@Hilfesuchende19

Trotzdem gast du keinen Anspruch. Sie muss dich nichts schenken.

FrauEule  26.03.2020, 16:39
@Hilfesuchende19

Aber es steht scheinbar ihr zu sonst hätte sie nicht das Haus bekommen