Kann ich ein versprochenes Geldgeschenk einfordern?
Guten Tag!
Vor ca einem halben Jahr hat mir die Nichte meiner damals gerade verstorben Tante 5000 Euro versprochen, sobald sie das geerbte Haus verkauft hat. Das Haus ist inzwischen verkauft, bekommen habe ich leider nichts. Hab ich ein Recht auf dieses Geld? Meiner Schwester hat sie auch 5000 Euro versprochen, der hat sie das Geld vor 4 Wochen überwiesen.
4 Antworten
Schenkungsvertraege sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden. Nur wenn sie bereits erfuellt wurden, bedarf es keiner notariellen Beurkundung.
Deiner wurde aber nicht erfuellt und anscheinend auch nicht notariell beurkundet. Daher hast du auch keinen Rechtsanspruch auf die ehemals beabsichtigte Schenkung.
Was hilft dir das Recht? Willst du es wirklich einklagen? Juristische wissen tue ich es nicht, glaube aber nicht recht daran…
Frag doch lieber freundlich und vorsichtig, du hättest gerade so viele Ausgaben oder diese oder jene Investitionen vor, ob das noch stände mit der versprochenen Summe…
T3Fahrer
Wie bereits erwähnt hast Du keinen Rechtsanspruch.
Da sie Deiner Schwester das Geld überwiesen hat kann es ja auch sein, dass die Überweisung an Dich irgendwie unterging.
Frag doch einfach mal telefonisch nach - wie es ihr geht etc ... und ob Du etwas Falsches getan/gesagt hättest oder ob sie Deine Angaben nicht hatte, oder es einfach vergessen hat …
Nein Anspruch hast du nicht drauf immerhin ist es ihre Mutter und es steht ihr zu.
Trotzdem gast du keinen Anspruch. Sie muss dich nichts schenken.
Aber es steht scheinbar ihr zu sonst hätte sie nicht das Haus bekommen
Nein es war auch "nur" ihre Tante mütterlicherseits,von mir war sie die Frau meines Onkels