Antrag auf Befreiung von Berufsschulpflicht

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Zunächst einmal ist § 43 III SchulG keine Ermessensvorschrift. Dass bedeutet, dass die Entscheidung dich von der Berufsschulpflicht zu befreien, nicht im Ermessen der Schule liegt, sondern bei Vorliegen eines Befreiungsgrundes nach § 43 III SchulG auf Antrag zwingend erteilt werden muss (gebundene Entscheidung).  Einzige Voraussetzung für die Befreiung ist der Antrag bei der zuständigen Stelle. Die Zustimmung deines Ausbilders ist nicht erforderlich. Das Ausbildungsverhältnis zu deinem Ausbilder bleibt durch die Befreiung von der Berufsschulpflicht unberührt.

Wenn du deine Schulpflicht absolviert hat (über 18 und 10 Jahre Schule hinter Dir) dann kannst du dich von der Berufsschule befreien lassen. Wenn du das tust, muss dich dein Betrieb ja nicht mehr für die Berufsschule freistellen und somit bist du dann immer im Betrieb. Eine Freistellung fürs "Selbststudium" gibt es 1 tag vor der Zwischen- und der Abschlussprüfung.

Wenn du nicht schonmal vorher eine Ausbildung mit Berufsschule abgeschlossen hast, ist diese Befreiung aber meist eine blöde Idee.

Berufsausbildung ohne Berufsschule, geht das überhaupt?

Wenn keine Berufsschule ist, wird wohl der Ausbilder die Theorie vermitteln und du hast dann  im Betrieb beim Ausbilder anzutanzen......

weiß noch jemand, ob ich, gesetzt den fall, dass ich befreit werde, dann die gesamte ausbildungszeit im betrieb verbringen muss? oder fallen die für die bs bestimmten stunden dann einfach weg...? 

andydufresne  15.04.2011, 01:57

 

Meine Schwester und ihr damaliger Freund haben ihre kaufmännische Ausbildung verkürzt. Sie haben im letzten Ausbildungsjahr versucht, sich vom Betrieb für die Schulzeit freistellen zu lassen. Die beiden haben sich schlau gemacht und alle Hebel in Bewegung gesetzt, um sich von den für die bs bestimmten Stunden auch betrieblich zu befreien. Doch der Betrieb hat denen gesagt, sie müssen zwar nicht in die bs gehen und können zu Hause weiterlernen, müssen dafür aber die Schulzeit im Betrieb verbringen. Alle Bemühungen die Stunden frei zu bekommen, waren vergeblich, dabei ist von den beiden einer dreister als der andere. Am Ende ist es darauf hinausgelaufen, dass sie weiter zur bs gegangen sind, sich aber immer krankschreiben lassen haben oder einfach ihre Fehlstunden entschuldigt haben. Am Ende hatten beide jeweils über 100 Fehlstunden. So kann’s auch gehen.

Darf ich fragen welche Ausbildung du machst? Nicht immer ist es ratsam, sich den Stoff allein im Selbststudium beizubringen. Und die Stunden im Betrieb zu verbringen, macht’s auch nicht besser.

kkeks 
Fragesteller
 15.04.2011, 14:41
@andydufresne

na toll...

 

ich hab mich noch nicht entschieden, aber mit abi und studienerfahrung dürfte das kein problem sein. wird keine handwerkliche lehre oder so.

andydufresne  15.04.2011, 16:36
@kkeks

Wie wär’s mit einem dualen Studiengang? Da hast du sicher mehr Freiheiten außerhalb des Betriebs als in einer Ausbildung.

Deinen „hilfreichsten Antworten“ zufolge solltest du was in Richtung Medizin oder Sprachen machen. ;) Finde deine Beiträge sehr originell und amüsant!

kkeks 
Fragesteller
 15.04.2011, 21:27
@andydufresne

ja, das rät mir so ziemlich jeder. ich hatte die uni eigtl. satt, aber ich überlegs mir jetzt nochmal

;)

andydufresne  16.04.2011, 03:00
@kkeks

Hab das stupide Auswendiglernen auch satt. Du solltest einzig nach deinem Interesse gehen. Wieso lebst du nicht einfach deinen Backfetisch aus, wirst Konditorin und backst (K)Kekse xD Nein im Ernst. Es gibt doch genügend anspruchsvolle Ausbildungen, die dich herausfordern könnten und dir eine aussichtsreiche Perspektive bieten. Wenn du dazu noch den richtigen Betrieb findest, ist das Glück perfekt. An die Uni kannst du später immer noch.