Anspruch auf Lohnerhöhung als Azubi?

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Das kommt auf deinen Ausbildungsvertrag und die Tarifbindung an. Lehnt der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütungen an tarifliche Vereinbarungen an, obwohl er nicht tarifgebunden ist und bezieht sich der Ausbildungsvertrag nicht ausdrücklich auf diesen Tarifvertrag sondern beziffert nur die zum Abschluss des Vertrages geltenden Beträge, hast du keinen Anspruch auf die tarifliche Angleichung.

Ist der Betrieb tarifgebunden (egal aus welchem Grund), ist auch die Angleichung der Ausbildungsvergütungen Pflicht.

Wenn Dein Ausbildungsbetrieb nach Tarif bezahlt, steht Dir die Erhöhung auch zu. Sollte sich auf Deiner Entgeltabrechnung nichts ändern, solltest Du mal in der Lohnbuchhaltung nachfragen, ob das vergessen wurde.

polix 
Fragesteller
 08.05.2013, 10:01

Aha, mir wurde heute gesagt, dass ich von der Erhöhung nichts bekomme, weil ich schon die alte Vergütung im Vertrag akzeptiert hatte.

hejude  08.05.2013, 10:26
@polix

Da die neuen Azubis tarifbedingt mit einem höheren Entgelt eingestellt werden, hat sich offensichtlich auch für ALLE Azubis etwas geändert. Die Begründung, die Dir genannt wurde, würde ja im Umkehrschluß bedeuten, daß keiner der bisher Beschäftigten Deiner Firma einen Cent mehr durch die Tarifanpassung verdienen würde, da sie ja ihr altes Arbeitsentgelt auch per Vertrag akzeptiert haben.

Bevor Du Dir vermeidbaren Ärger mit der entsprechenden Hartnäckigkeit einbrockst, studier mal Euren Tarifvertrag + Änderungen und laß Dir aus berufenem Munde helfen. Habt Ihr einen Betriebs- oder Personalrat? Gewerkschaften können auch sehr hilfreich sein, wenn man Mitglied ist.

polix 
Fragesteller
 08.05.2013, 14:37
@hejude

Ich werde mal meinen Ausbildungsvertrag plus Auszug aus Ausbildungsverordnung kopieren lassen, bzw. zu Hause nachschauen was drin steht. Sollte es sich heraussellen, dass mein Betrieb tarifgebunden sein, werde ich beim Chef nachhacken.

Ich melde mich, sobald ein Erfolg erzielt wurde.

Viele Grüße polix

ralosaviv  08.05.2013, 10:28

Das stimmt so pauschal nicht. Ich kann als ArbG die Vergütung auch in Anlehung an einen Tarif bezahlen, an den ich rechtlich aber nicht gebunden bin. Das Ganze kommt also auf die tatsächliche Tarifbindung und die Formulierungen im Vertrag an.

hejude  08.05.2013, 10:34
@ralosaviv

Von daher mein Rat per Kommentar:

Bevor Du Dir vermeidbaren Ärger mit der entsprechenden Hartnäckigkeit einbrockst, studier mal Euren Tarifvertrag + Änderungen und laß Dir aus berufenem Munde helfen. Habt Ihr einen Betriebs- oder Personalrat? Gewerkschaften können auch sehr hilfreich sein, wenn man Mitglied ist.

Wenn von den Tarifpartnern eine tarifliche Steigerung der Ausbildungsvergütungen (das ist bei Tarifabschlüssen nicht immer so) vereinbart wurde, ist diese auch an den Azubi zu zahlen - das Argument "Es wird das bezahlt, was im Ausbildungsvertrag steht" ist Unsinn - Tariferhöhungen MÜSSEN bezahlt werden.

Die normalen Tarifsteigerungen gelten für Azubis i. d. R. nicht sondern sie werden meist gesondert vereinbart.

ralosaviv  08.05.2013, 10:32

Aus der Frage geht nicht hervor, ob der Betrieb tatsächlich tarifgebunden ist.

ja , auch du bekommst dann mehr.

ralosaviv  08.05.2013, 10:33

Welches Orakel hast du bemüht?