Anspruch auf Kindergeld nach Abbruch von 2. Ausbildung?
Hallo, Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe im Jahr 2014 meinen Realschulabschluss gemacht und eine Ausbildung angefangen. Diese habe ich nach einem halben Jahr im Februar 2015 angebrochen, da es einfach nicht mein Fall war. In der Zeit habe ich bi meinen Eltern gewohnt und mich nach einer neuen Ausbildung umgesehen. Ich habe dann auch eine in Hamburg gefunden die mir recht zusagte. Einziges Manko, ich musste von meinen Eltern wegziehen. Anfangs war das kein Problem, aber es wird immer mehr zu einem. Mein Chef hat mit mir heute darüber gesprochen und will mich mehr oder weniger aus der Firma haben. Obwohl ich schon aus der Probezeit bin. Da ich auch einige Wochen davor damit zu kämpfen hatte, denke ich, dass es der richtige Schritt ist. Das große Problem ist, es ist meine zweite Ausbildung und ich muss wieder zu meinen Eltern ziehen. Haben meine Eltern jetzt immer noch Anspruch auf Kindergeld obwohl ich gerade 18 Jahre alt bin? Ich will auf jeden Fall dieses Jahr mir eine neue Ausbildung in meiner Heimatstadt suchen. Hoffe jemand hat Erfahrungen/ weiß eine Antwort.
3 Antworten
Anspruch auf Kindergeld haben deine Eltern / du bis max. zum 25 Geburtstag !
Wenn du deine Ausbildung abbrichst musst du bzw.deine Eltern das der Familienkasse der Agentur für Arbeit mitteilen und nachweisen.
Da du eh wieder eine Ausbildung beginnen willst,meldest du dich bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter gleich wieder als Ausbildung suchend und dann müssen deine Eltern ggf.einen neuen Antrag stellen.
Das Kindergeld geht aber nicht verloren,solange du zumindest deine ernsthaften Bemühungen um die Suche nach einer Ausbildung belegen kannst.
Also angenommen du würdest deine Ausbildung Mitte nächsten Monats beenden,dann stünde dir für diesen Monat noch Kindergeld zu und wenn du dann in diesem Monat auch deine Meldung als Ausbildung suchend machst,dann ist alles ok.
Denn dann hast du die weiteren Voraussetzungen erfüllt,weil du dann da Bewerbungen vorzuweisen hast,dass du ernsthaft nach einer neuen Ausbildung suchst.
Du hast grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld bis du 25 Jahre alt bist, es sei denn du lernst vorher aus und machst deinen Gesellenbrief oder ähnliches.
Nur, wenn du als ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bist.