Anspruch auf Kindergeld nach Abbruch von 2. Ausbildung?

3 Antworten

Anspruch auf Kindergeld haben deine Eltern / du bis max. zum 25 Geburtstag !

Wenn du deine Ausbildung abbrichst musst du bzw.deine Eltern das der Familienkasse der Agentur für Arbeit mitteilen und nachweisen.

Da du eh wieder eine Ausbildung beginnen willst,meldest du dich bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter gleich wieder als Ausbildung suchend und dann müssen deine Eltern ggf.einen neuen Antrag stellen.

Das Kindergeld geht aber nicht verloren,solange du zumindest deine ernsthaften Bemühungen um die Suche nach einer Ausbildung belegen kannst.

Also angenommen du würdest deine Ausbildung Mitte nächsten Monats beenden,dann stünde dir für diesen Monat noch Kindergeld zu und wenn du dann in diesem Monat auch deine Meldung als Ausbildung suchend machst,dann ist alles ok.

Denn dann hast du die weiteren Voraussetzungen erfüllt,weil du dann da Bewerbungen vorzuweisen hast,dass du ernsthaft nach einer neuen Ausbildung suchst.

Du hast grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld bis du 25 Jahre alt bist, es sei denn du lernst vorher aus und machst deinen Gesellenbrief oder ähnliches.

Nur, wenn du als ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bist.