Kindergeld wieder bekommen
Hallo, ich werde Ende März meine Schulzeit beenden und habe dann einen längeren Auslandsaufenthalt geplant. 6-7 Monate ca.
Da ich keine Ausbildung/ Studium oder sonst was mache, werde ich wohl auch meinen Anspruch auf das Kindergeld verlieren. Meine Frage ist jetzt, ob ich das wieder einfordern kann, wenn ich zurück in Deutschland bin und mich bei einer Uni für das Sommersemester 2015 oder evtl sogar für das Wintersemester 2014, wenn ich es bei 6 Monaten belasse?
Es wäre nämlich blöd, wenn ich dann überhaupt kein Kindergeld mehr bekomme, wenn ich einmal den Anspruch darauf verloren habe (was ja auch berechtigt wäre, da ich die Bedingungen nicht erfülle).
Kennt sich da jemand aus? Habe schon auf diversen Seiten nach Antworten gesucht, jedoch geht es meistens darum den Anspruch erst gar nicht verlieren, worum es mir hier aber nicht geht.
2 Antworten
Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob davor Kindergeld gezahlt wurde, spielt keine Rolle. Die Voraussetzungen findest Du auf den Internetseiten der Arbeitsagentur (Kinder, Kindergeld, Voraussetzungen). Da meine Antworten mit Link zur Agentur gelöscht wurden, füge ich ihn hier nicht ein.
Anspruch besteht ab Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Beginn. Du musst der Familienkasse nachweisen, dass Du Dich bewirbst oder nur mitteilen, dass Du Dich bewirbst, sobald das Verfahren für die Universitäten eröffnet wird. Diese Mitteilung kannst Du abschicken, sobald für den Ausbildungsbeginn davor die Bewerbungsfrist vorbei ist. Ab Mitteilung bzw. Bewerbung besteht Anspruch auf Kindergeld.
Im Ausland besteht Anspruch, wenn Du dort eine Ausbildung, mindestens 10 h wöchentlich, machst.
Nachlesen kann man das alles in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet oder § 32 EStG
Anspruch besteht dann ab November. Es wird auch gezahlt. Später musst du dann nachweisen, dass Du Dich beworben hast. Ein früherer Beginn mit dem Studium darf nicht möglich sein. Wenn Du im Jan. mitteilst, dass Du Dich im Mai für August bewirbst, Dich aber im Jan. für Februar bewerben könntest, besteht kein Anspruch ab Jan., weil die Lücke in der Ausbildung dann von Dir verschuldet ist und Du aus privaten Gründen nicht eher mit dem Studium beginnen wolltest.
DA 63.3.4 Kinder ohne Ausbildungsplatz
"9Die Bewerbung muss für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn erfolgen. 10Kann eine Bewerbung nicht abgegeben werden, z. B. für Studierwillige, weil das Verfahren bei der SfH (vormals ZVS) noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen."
Okay super, vielen Dank! :) Genau das wollte ich wissen.
Danke für die Anerkennung.
Rückwirkend wirst du auch dann kein Kindergeld bekommen,wenn du wieder in Deutschland bist,dazu hätte vorher der Anspruch bestehen müssen,dann könnte Kindergeld sogar rückwirkend bis zu 4 Jahre gezahlt werden !
Wenn du noch unter 18 wärst und deinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hättest,könnten die Eltern weiter Kindergeld beziehen.
Bist du aber dann schon 18 entfällt der Anspruch auf Kindergeld,wenn du dich nicht in Schul oder Berufsausbildung befindest.
Du hättest zu Beispiel als Aupair im Ausland auch dann Kindergeld Anspruch,wenn du schon 18 wärst,dazu musst du aber dort einen Sprachkurs nachweisen,der min.10 Stunden pro Woche betragen muss.
Dass ich rückwirkend kein Kindergeld für diese Zeit bekomme, dachte ich mir schon. Mir ging es nur darum, ob ich diesen Anspruch wieder bekomme, sobald ich wieder die Voraussetzungen erfülle. Danke für deine Antwort :)
Okay danke. Das heißt, wenn ich beispielsweise im November 2014 zurückkomme und der Familienkasse mitteile, dass ich mich Dezember-Januar für das Sommersemester bewerbe, bekomme ich wieder Kindergeld? Oder muss ich dann abwarten bis ich die Zu- oder Absage bekomme und kriege es erst dann rückerstattet?