Erlöschen des Kindergeldanspruchs, Nachweis?

3 Antworten

Du solltest dich direkt melden und angeben dass du deine Ausbildung beendet hast, sonst kommt nach 4-5 Monaten die Nachforderung der Familienkasse. Der Anspruch erlischt nämlich automatisch ab bestehen der mündlichen Prüfung.

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe der Familienkasse meinen Ausbildungsvertrag vorgelegt aus dem hervorgeht, dass ich diese im Juli beende. Damit wissen die doch, dass ich diese im Juli beende. Muss ich dann mit Bestehen nur ein Schreiben fertigen, anrufen oder einen Nachweis über das Bestehen der Prüfung zusenden?

Das mit der mündlichen Prüfung ist doch wohl nicht stichhaltig!

Je nachdem, was zuerst eintrifft, endet die Bezugsdauer des Kindergeldes entweder mit dem erfolgreichen Abschluss der ersten Berufsausbildung  (z. B. Gesellenbrief, Fachangestelltenbrief, Bachelor-Abschluss etc.)  oder mit der Altersgrenze von 25 Jahren.

Irgendwie beantwortet das alles nicht so meine Frage.

Also angenommen ich beende im Juli dann Ausbildung.

Dann erlischt mein Anspruch auf Kindergeld.

Die Familienkasse zahlt dann nicht weiter oder zahlt sie weiter und ich muss lediglich telefonisch Bescheid geben, dass ich nun ausgelernt bin?

Du hast doch der Kasse den Ausbildungsvertag zukommen lassen also endet da das Kindergeld automatisch.Sollte's du Nachlernen müssen, weil du nicht bestanden hast, müsstest du einen neuen Antrag stellen