Kindergeld bis 27. Lebensjahr trotz Verpflichtung bei der Armee

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Anspruch besteht nach derzeit gültigem Recht bis 25, verlängert um den gesetzlich vorgeschriebenen Grundwehrdienst oder freiwillig längere Dienstzeit bis 3 Jahre. Die Verlängerung soll die finanzielle Belastung während des Wehrdienstes ausgleichen. Während dieser Zeit konnten Eltern außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Man soll nicht schlechter gestellt sein, als die Eltern einer Tochter, die gleich einen Beruf lernen konnte und eher selbständig war. Als Zeitsoldat für 4 Jahre hast Du ein Gehalt bekommen, dass auch über dem eines freiwillig länger Dienenden gelegen hat und dürftest für Deine Eltern keine Belastung gewesen sein.

Steht doch im Gesetz eindeutig drin: Die Verlängerung tritt nur ein, wenn man sich höchstens für 3 Jahre freiwillig verpflichtet hat. Du liegst mit 4 Jahren drüber, also keine Verlängerung. Welches Schlupfloch willst du da finden?

Mir erklärt sich einfach nicht der Sinn - Zeit ist abgelaufen, ja, das weiß ich, aber hätte ich mit 18 eine Ausbildung begonnen, hätte ich die 3 Jahre durchgehend Kindergeld erhalten, welches ich jetzt in der Ausbildung auch haben möchte. Die Zeit in der Armee kann ja nicht als Vorbereitung für irgendeinen Beruf gelten, weder noch kann ich die Zeit zurückdrehen oder wäre aus der 4 jährigen Verpflichtung rausgekommen. Wer - als Beispiel - nach der Schule einfach als Arbeiter irgendwo gejobbt hat, bzw. festangestellt irgendwo war, hat ja auch bis 27 Anspruch auf Kindergeld, deswegen will ich ein Schlupfloch finden.

@tobionline88

Der Gesetzgeber hat halt ein Zeitlimit eingebaut. Du hättest dich ja nicht 4 Jahre verpflichten müssen, die Wahl lag bei dir. Dem Grundwehrdienst/Ersatzdienst konnte man sich dagegen nicht entziehen, deshalb sind diejenigen begünstigt. Du wirst kein Schlupfloch finden...

@tobionline88

Kindergeld nach zurzeit geltendem Recht bis 25, 27 war einmal.

h) Freiwilliger Wehrdienst

Infolge der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde der freiwillige Wehrdienst eingeführt. Dieser begründet keinen Berücksichtigungstatbestand. Es kommt aber eine Übergangszeit z. B. zwischen dem Schulabschluss und der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes in Betracht. Ich hoffe das dir das weiter hilft.

Ich glaube wohl das ,das hier auch eine Frage des Soldes ist ,welchen du bekommst.Somit auch deiner wirtschaftlichen Selbsständigkeit , Finanziell gesehen. MfG Rudi