18 Jahre alt, 450 € Job, anspruch auf Kindergeld?

4 Antworten

In der Ausbildung bekommst du sicher mehr Lohn, als als Aushilfe. Du verschenkst ein Jahr und bekommst kein Kindergeld..

Hey liebe MiissUnknown, du mußt schon als arbeitsuchend bzw. ausbildungssuchend gemeldet sein, damit deine Eltern weiterhin Kindergeld erhalten.Nachzulesen unter Voraussetzungen hier in dem Link:
www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI793354

f) Kind ohne Arbeitsplatz

Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis
steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender
gemeldet ist.

b) Kind ohne Ausbildungsplatz

Kindergeld
kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein
Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will,
diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen
kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus,
dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz
zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist.

Gruß siola55

siola55  18.09.2016, 01:22

Dein 450-Euro-Minijob ist kein Hindernis wg. dem Kindergeldanspruch; du mußt nur Punkt b) oder f) erfüllen für den Kindergeldanspruch!

Solange Du nicht beim AA als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist und auch intensive Bemühungen einen Solchen zu erlangen nachweisen kannst hast Du auch kein Anrecht mehr auf Kindergeld.

MiissUnknown 
Fragesteller
 17.09.2016, 13:11

wie jetzt? also heißt es jetzt ich kriege kein Kindergeld mehr nur weil ich einen 450€ job mache?

Wonnepoppen  17.09.2016, 13:13
@MiissUnknown

du arbeitest, schreibst du doch selber erst mal für ein Jahr!

wilees  17.09.2016, 14:07
@MiissUnknown

Richtig - Anspruch auf Kindergeld hast Du nur noch für eine Übergangszeit zwischen Schulende und Beginn einer Ausbildung - ergo maximal 4 Monate. Bist Du nicht beim AA gemeldet kann selbst für diee Zeit das KG zurückgefordert werden.

siola55  18.09.2016, 01:26
@MiissUnknown

Nein - nicht wegen deinem 450-Euro-Minijob, sondern weil du weder ausbildungs- noch als arbeitsuchend beim Arbeitsamt gemeldet bist (siehe meine Antwort hierzu)!

Kindergeld gibt es erst wieder, wenn du eine Ausbildung anfängst!