18 Jahre alt, 450 € Job, anspruch auf Kindergeld?
Hallo,
ich habe eine frage und zwar wollte ich jetzt zur Überbrückung einen 450 € Job machen, habe keine Ausbildung da ich erstmal Geld verdienen wollte.
Wie sieht das mit dem Kindergeld aus, haben meine Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn ich jetzt für ein Jahr für 450 € arbeite?
Danke im vorraus!
4 Antworten
In der Ausbildung bekommst du sicher mehr Lohn, als als Aushilfe. Du verschenkst ein Jahr und bekommst kein Kindergeld..
Hey liebe MiissUnknown, du mußt schon als arbeitsuchend bzw. ausbildungssuchend gemeldet sein, damit deine Eltern weiterhin Kindergeld erhalten.Nachzulesen unter Voraussetzungen hier in dem Link:
www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI793354
Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis
steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender
gemeldet ist.
Kindergeld
kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein
Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will,
diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen
kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus,
dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz
zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist.
Gruß siola55
Dein 450-Euro-Minijob ist kein Hindernis wg. dem Kindergeldanspruch; du mußt nur Punkt b) oder f) erfüllen für den Kindergeldanspruch!
Solange Du nicht beim AA als ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist und auch intensive Bemühungen einen Solchen zu erlangen nachweisen kannst hast Du auch kein Anrecht mehr auf Kindergeld.
du arbeitest, schreibst du doch selber erst mal für ein Jahr!
Richtig - Anspruch auf Kindergeld hast Du nur noch für eine Übergangszeit zwischen Schulende und Beginn einer Ausbildung - ergo maximal 4 Monate. Bist Du nicht beim AA gemeldet kann selbst für diee Zeit das KG zurückgefordert werden.
Nein - nicht wegen deinem 450-Euro-Minijob, sondern weil du weder ausbildungs- noch als arbeitsuchend beim Arbeitsamt gemeldet bist (siehe meine Antwort hierzu)!
Kindergeld gibt es erst wieder, wenn du eine Ausbildung anfängst!
wie jetzt? also heißt es jetzt ich kriege kein Kindergeld mehr nur weil ich einen 450€ job mache?